Inzest
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Peter Thiel - Systemischer Berater und Therapeut (DGSF)
07.11.2016
Schlüsselwörter:
Inzest, Mutter-Sohn Inzest, Vater-Tochter Inzest, Inzest zwischen Geschwistern, Inzest unter Brüdern, Inzest unter Schwestern, Inzest Schwester und Bruder
Inzest (zu lateinisch incestus "unrein, frevelhaft, blutschänderisch"), sexuelle Beziehungen (insbesondere Geschlechtsverkehr) zwischen Eltern und Kinder oder zwischen Geschwistern. Bei Naturvölkern ist das Inzesttabu offenbar nicht biologisch definiert, z.B. erstreckt es sich auf Angehörige desselben Totems, ist also sozial bestimmt.
Meyers Grosses Taschenlexikon, Mannheim 1981
In der öffentlichen Diskussion wird oftmals so getan, als ob es auch im Tierreich ein natürliches Inzestverbot gäbe. Das scheint so aber nicht zu stimmen, wie man einem Interview mit dem Berliner Zoodirektor Bernhard Blaszkiewitz entnehmen kann.
"Es wird der Vorwurf erhoben, der Tierpark würde Inzucht betreiben. Für uns Laien klingt es komisch, dass ein Giraffenbulle seine eigene Tochter besteigt.
Das ist ganz normal, sollte aber auf Dauer über mehrere Generationen nicht so sein. Denn je näher die Verwandtschaft von Tieren untereinander ist, desto eher wird ein Schaden oder sogar ein Letalfaktor weiter getragen. Dann sterben die Tiere. Deswegen ist es nicht das Ziel einer zoologischen Einrichtung, über Generationen so etwas zu betreiben. Aber in der ersten bis dritten Generation bei Huftieren ist es nicht nur ungefährlich, sondern entspricht auch dem Verhalten der Tiere in freier Wildbahn. Da deckt der Giraffenvater seine Tochter, der Bulle lebt allein und geht nur zum Decken in die Giraffengruppe; er weiß weder, wer seine Tochter, noch Mutter, noch Frau ist. Dennoch ist es unser Trachten, dass alle Wechselzeiten ein neuer Bulle in die Herde eingeführt wird.
29. März 2008
http://www.welt.de/welt_print/article1849148/Wir_wissen_wohin_unsere_Tiere_gehen.html
Inzest ist eines der wenigen Tabuthemen, die in der modernen Gesellschaft noch Bestand haben. Während in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern der Inzest straflos ist, ist dieser in Deutschland seit dem Mittelalter (§117 der Peinlichen Heilsgerichtsordnung Karls V. Carolina von 1532) unter Strafe gestellt.
Die heutige strafrechtliche Sanktionierung finden wir in §173 Strafgesetzbuch:
§ 173 Strafgesetzbuch Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Vom Inzest zwischen Erwachsenen und Kind ist der Inzest zwischen geschäftsfähigen Erwachsenen, z.B. erwachsenem Bruder und erwachsener Schwester abzugrenzen. Hier fehlt in der Regel das Moment der Gewalt, des emotional-sexuellen Missbrauchs des Erwachsenen gegenüber dem Kind oder der ungleichen Machtgewichte und persönlichen Reife zwischen Erwachsenen und Kind. Ein einvernehmlicher Inzest zwischen geschäftsfähigen Volljährigen ist also weder ein sexueller Missbrauch noch sexuelle Gewalt.
Einziges Argument, das bei einvernehmlichen Inzest zu sprechen mag, ist daher die herrschende Sitte und die oft vorgetragene Gefahr genetischer Störungen bei eventuell gezeugten Kindern. Allerdings haben auch ältere Frauen, die Mutter werden, ein höheres Risiko eines fehlgebildeten Kindes, ohne dass es deswegen diesen Frauen verboten wäre, ein Kind mit einem Mann zu zeugen. Auch andere Personengruppen haben ein höheres Risiko, dass ein gezeugtes Kind Schädigungen hat, so z.B. bei Familien in denen gehäuft Erbkrankheiten auftreten. Auch diesen Menschen ist es strafrechtlich nicht verwehrt, Geschlechtsverkehr mit einem anderen Menschen zu haben.
20. Februar 2007
Inzest-Geschwister ziehen vors Verfassungsgericht
Sie sind Geschwister, leben gemeinsam und haben vier Kinder. Jetzt wollen Susan K. und Patrick S. vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Inzest-Paragrafen des Strafgesetzbuches klagen.
Dresden - Über die angestrebte Klage in Karlsruhe berichtete der Rechtsbeistand der Geschwister Patrick S. und Susan K. den "Dresdner Neuesten Nachrichten". Das Paar gehe vor Gericht, um sein Verhältnis zu legalisieren, sagte Anwalt Endrik Wilhelm. Der Rechtsbeistand hatte bei früherer Gelegenheit argumentiert, der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches, der Beischlaf unter Verwandten unter Strafe stellt, sei ein Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie auf freie Gestaltung des Familienlebens und damit verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Der 29-jährige Patrick S. musste wegen Beischlafs mit Susan bereits zwei Jahre und einen Monat Haft verbüßen. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht Dresden eine Revision gegen ein weiteres Urteil mit einer Haftstrafe ohne Bewährung verworfen. Unter Strafrechts-Experten ist der Inzest-Paragraf umstritten.
...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,467295,00.html
Die Sinnhaftigkeit des Inzestverbotes und der Strafbarkeit des Inzestes wird unter anderem mit der Gefahr begründet, dass aus einem Beischlaf zwischen Verwandten gezeugte Kinder stärker mit Erbschädigungen zu rechnen haben. Wenn das so zuträfe, müsste allerdings der Inzest zwischen sterilisierten oder zeugungsunfähigen Verwandten oder auch der homosexuelle Inzest erlaubt sein, da ja hier keine Kinder gezeugt werden können.
vergleiche hierzu:
Klaus Ellbogen: "Strafbarkeit des Beischlafs zwischen Verwandten. Ein Relikt aus der Vergangenheit"; In: "Zeitschrift für Rechtspolitik", 06/2006, S. 190-192
Umgekehrt gibt es eine ganze Reihe von Risikoschwangerschaften die gesetzlich erlaubt sind oder sogar gefördert werden. Wird eine Schwangerschaft durch eine medizinische Intrazytoplasmatische Spermieninjektion - ICSI herbeigeführt, dabei wird ein männliches Spermium mit medizinischen Techniken in eine weibliche Eizelle injiziert, liegt das Risiko einer Fehlbildung des Kindes bei 8,6 Prozent der Lebendgeburten und damit über dem Durchschnitt bei natürlicher Zeugung (vergleiche FamRZ 7/2007, S. 529). Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion ist trotz des erhöhten Risikos von Fehlbildungen beim Kind jedoch nicht verboten, im Gegenteil, die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet Ehepaaren 50 Prozent der Kosten einer solchen künstlichen Befruchtung zu erstatten.
Eine erhöhte Gefahr, ein geschädigtes Kind zu gebären besteht auch, wenn die Schwangere bei einer Erstgeburt im fortgeschrittenen Alter ist.
Eine erhöhte Gefahr, ein geschädigtes Kind zu gebären besteht auch, wenn schwangere Frauen aktiv oder passiv rauchen. Dennoch gibt es keine Strafandrohung für rauchende Schwangere, obwohl die Gefahren für das Kind längst bekannt sind.
05.10.2006
Körperverletzung vor der Geburt
Wie rauchende Schwangere ihr Kind schädigen
Von Rosemarie Stein
Die junge Frau war erst im siebten Monat, trotzdem wies ihr Frauenarzt die Erstgebärende in die Universitätsklinik ein. Denn das Kind war unterentwickelt, die rechte Niere auffällig, und in der Gebärmutter befand sich nur wenig Fruchtwasser. In der Frauenklinik bestätigte sich der Verdacht des einweisenden Arztes: Die Plazenta hatte sich vorzeitig gelöst. Ein hohes Risiko für Mutter und Kind. Deshalb entschlossen sich die Klinikärzte zum sofortigen Kaiserschnitt, um das Kind zu retten.
Aus der Narkose erwacht, fragte die junge Mutter als Erstes – nein, nicht nach ihrem Kind (das lange auf der Frühchen-Station gepäppelt wurde), sondern nach einer Zigarette. Sie war abhängig und hatte auch die ganze Schwangerschaft hindurch täglich zehn bis 15 Zigaretten geraucht. Jetzt wurde klar, warum dies ein „Mangelkind“ war und warum es vorzeitig durch eine Notoperation entbunden werden musste.
Den Fall schilderte Regina Rasenack (Universitätsfrauenklinik Freiburg) vor kurzem auf dem Gynäkologenkongress in Berlin. Das Thema der Vortragsreihe hieß „Schwangerschaft und Rauchen“. Ja, ist das denn noch ein Thema? Ist so ein Fall nicht die Ausnahme? Wissen denn nicht alle Frauen längst Bescheid? Rauchen ist neben Alkohol das stärkste vermeidbare Risiko für das Ungeborene, bekräftigte Joachim Dudenhausen, Direktor der Charité-Klinik für Geburtsmedizin.
Dennoch rauchen noch immer erschreckend viele Schwangere. Es gibt dazu unterschiedliche Schätzzahlen. Renate und Karl Bergmann von der Charité kamen in einer gründlichen Analyse zu folgendem Schluss: In Deutschland raucht ein Fünftel bis ein Viertel der werdenden Mütter während der ganzen Schwangerschaft. Das heißt, es werden jährlich ungefähr 150 000 Neugeborene nachhaltig – vielleicht lebenslang – geschädigt.
Die im Mutterleib berauchten Kinder sind kleiner und bis zu 400 Gramm leichter. Das ist dosisabhängig: Je stärker die Schwangere raucht, desto kleiner das Kind. „Dann habe ich eine leichtere Geburt“, sagen sich manche Mütter. Irrtum, stellte Regina Rasenack von der Freiburger Uniklinik klar: Raucherinnen müssen häufiger per Kaiserschnitt entbunden werden, und das Risiko einer Frühgeburt ist um 30 Prozent höher. Es sind oft Mangelkinder, die ihr Leben lang anfällig bleiben, falls sie nicht schon um die Geburt herum sterben. Auch dem plötzlichen Kindstod erliegen sie häufiger.
Feten, aber auch Säuglinge und Kleinkinder mit ihrem noch nicht voll entwickelten Immunsystem reagieren empfindlicher auf Passivrauch als Erwachsene. Die kleinen Mitraucher haben oft Atemwegsinfekte, Asthma und Mittelohrentzündung, aber auch Verhaltensstörungen. Studien zeigen ein höheres Risiko für Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.
All dies verursacht nicht das Nikotin allein, weshalb ein Nikotinersatz im Rahmen einer Entwöhnungstherapie für Schwangere als vertretbar gilt. Andere Substanzen aus dem giftigen Stoffgemisch im Passivrauch können noch mehr schaden, etwa Kohlenmonoxid, das den Sauerstoffgehalt des Blutes herabsetzt, freie Radikale, die den Gefäßwänden zusetzen, und die vielen krebserregenden Stoffe. Studien ergaben bei pränatal berauchten Kindern mehr Hirntumoren und Lymphknotenkrebs.
Das Zustandekommen der wichtigsten Schäden erläuterte Jan-Peter Siedentopf (Charité): Auch wenn der erste Schrei noch kräftig ist, beginnen solche Kinder oft nach etwa einem Monat, an Atemnot zu leiden, weil ihre Lungen durch die Mangeldurchblutung von Geburt an geschädigt sind – eine Hypothek fürs Leben. Jeder Zug an der Zigarette verschlechtert die Durchblutung der Plazenta, des kindlichen „Versorgungszentrums“.
Auch der Fetus leidet unter der Mangeldurchblutung der Plazenta und damit unter einer schlechteren Versorgung mit Sauerstoff und essenziellen Nährstoffen. Die verstärkte Gefäßalterung bei Rauchern lässt sich im Zeitraffer an der Plazenta studieren. In der Frühschwangerschaft kann die Plazenta die Schäden noch ausgleichen. Spätestens von der 30. Woche an wird’s kritisch: Die Kinder wachsen langsamer und weil der Blutfluss bei Feten die obere Körperhälfte bevorzugt, werden vor allem die Beinchen schmächtig. Wenn sich die geschädigte Plazenta vorzeitig ablöst, ist das lebensgefährlich für Mutter und Kind.
Wie bringt man tabaksüchtige Schwangere dazu, mit dem Rauchen aufzuhören? Der erhobene Zeigefinger tut’s nicht, hieß es auf dem Kongress, einfühlsame Aufklärung und Motivation sind gefragt. Dabei sollte den Müttern klar werden, dass sie nicht nur für ihre Kinder, sondern auch für sich selbst etwas tun. Eine Schwangerschaft gilt sogar als beste Gelegenheit zur Entwöhnung.
http://www.tagesspiegel.de/wissen-forschen/archiv/05.10.2006/2816854.asp
Straffreiheit für Mütter gilt praktisch auch dann, wenn sie das ungeborene Leben durch exzessiven Nikotinkonsum erheblich gefährden. Oder haben Sie schon einmal erlebt, dass eine rauchende Mutter eine Strafanzeige bekommen hätte? Oder stellen Sie mal eine Strafanzeige gegen eine rauchende Schwangere und informieren uns über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.
Renate und Karl Bergmann von der Berliner Charité meinen, "es werden jährlich ungefähr 150 000 Neugeborene nachhaltig – vielleicht lebenslang – geschädigt." Würde der Gesetzgeber diese Schädigungen des ungeborenen Lebens mit der gleichen Strafe bedrohen, wie den Inzest unter Erwachsenen, so müssten sich jährlich ca. 150.000 Frauen vor dem Strafrichter verantworten und einige Tausend von ihnen müssten gleich in eine Frauenhaftanstalt einziehen, da sie erhebliche Schädigungen des Kindes durch exzessives Rauchen zu verantworten haben.
In Deutschland genießen Mütter weitestgehend Straffreiheit, denn das Kind gilt mehr oder weniger als das persönliche Eigentum der Mutter, was man regelmäßig auch dann feststellen kann, wenn Mütter bei einer Trennung oder Scheidung das Kind als eine Art Beute aus der gescheiterten Beziehung mitnehmen und dafür nicht selten auch noch Rückendeckung von Jugendämtern und Familiengerichten bekommen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert zwar jeder Mutter zu:
Artikel 6
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft
eine gleichwertige Regelung für Kinder und Jugendliche, Väter oder das ungeborene Kind sucht man jedoch vergeblich.
Im Gegensatz zu Müttern werden in Deutschland jährlich ca. 15.000 Väter erheblichen strafrechtlichen Repressalien nach § 170 StGB ausgesetzt, obwohl sie das Leben des Kindes nicht gefährden:
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2000
Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese ist seit dem Jahr 1997 auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de veröffentlicht. Unter Ziffer 2.1.5 finden sich eine genaue Aufschlüsselung der Opfer nach Alter und Geschlecht, ebenso wie unter Ziffer 2.3 die Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt sind.
Bei § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht stehen 14.820 tatverdächtigen Männern 507 tatverdächtige Frauen gegenüber.
Im Jahr 2006 waren es laut polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 15.059 ermittelte Tatverdächtige, davon 14.467 Männer und 592 Frauen.
Grundlage der staatlichen Repressionen, die sich überwiegend gegen Männer richten, ist § 170 Strafgesetzbuch.
§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und wo der Staat Strafen androht, finden sich in aller Regel auch genügend Leute, die auf diese Weise ihre eigenen Strafbedürfnisse ganz legal ausleben können.
Ein Herr Ernst-Günther Herlan, Stadtamtsrat in Karlsruhe schwingt dann gleich das Schwert und eine Frau Astrid Leonard, Leiterin der Abteilung Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschusskasse im Kreisjugendamt des Neckar-Odenwald-Kreises, versucht Väter "an die Kandare" zu nehmen.
"Ist die Strafverfolgung bei Unterhaltpflichtverletzung gemäß § 170 StGB gewährleistet oder gibt der Staat das Schwert aus der Hand"
Ernst-Günther Herlan; In: "Der Amtsvormund", 02/1999, S. 82-88
"Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)"
"... Wir haben auch den konkreten Vorschlag gemacht, den Paragraph um den Passus zu erweitern, dass eine schuldhafte Nichtwiederherstellung der Leistungsfähigkeit unter Strafe zu stellen ist.
Es wird sich herumgesprochen haben, dass diese Form von Erlangung des Unterhalts zu meinem `Hobby` avanciert ist, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Manchmal läuft diese Anzeige auch parallel zu anderen Vollstreckungsmassnahmen. Leider sind auch mir die Hände gebunden, genau die an die Kandare zu nehmen, die gar nicht daran denken zu zahlen, im Gegenteil noch wacker weiter Kinder `produzieren`, zumal man über viel Zeit verfügt - diese bissige Randbemerkung sei mir gestattet.
Ich wünsche mir die Einsicht der Legislative unseres Staates und ich bin mir sicher, die Kinder - und nur um die geht es mir hier - werden es ihnen danken."
Astrid Leonard in: "Der Amtsvormund", 10/2000, S. 850-52
Man braucht sich so nicht darüber zu wundern, dass über 90 Prozent aller Gefängnisinsassen Männer sind, denn Frauen werden für die von ihnen gegen das menschliche Leben begangenen spezifisch weiblichen Aggressionen in aller Regel nicht bestraft.
Vor dem Hintergrund der staatlich erlaubten Schädigung des ungeborenen Kindes betrachtet, kann das strafrechtlich bewehrte Verbot von Inzest unter Erwachsenen nur als pharisäerhaft bezeichnet werden.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wir sind nicht für Inzest unter Erwachsenen, denn es gibt offenbar doch höhere Risiken für das ungeborene Kind als dies bei Nichtinzestkindern der Fall ist. Wer sich verantwortungsvoll gegenüber dem ungeborenen Kind verhalten will, wird daher weder in der Schwangerschaft exzessiv rauchen, noch mit dem Stiefel gegen den Bauch der Schwangeren treten, noch mit einem Verwandten den Beischlaf vollziehen.
Inzest Mutter Sohn
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Montag, 24. März 2008 11:26
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Mißbrauch?
Hallo Herr Thiel,
es gibt eine Sache die mich sehr beschäftigt. Ich bin seit etwa 2 Jahren geschieden und habe einen 11 jährigen Sohn. Bereits in der Trennungsphase schlief mein Sohn manchmal bei mir im Bett, wo wir dann auch gekuschelt haben was bis heute anhält.
Vor einigen Wochen kam es hierbei erstmals zu intimen Berührungen von ihm. Ich möchte betonen, dass ich ihn hierzu nicht aufforderte, es jedoch geschehen ließ. Zuerst waren diese Berührungen eher spielerischer natur und ich sah es als eine Art Aufklärung an. Inzwischen sind diese Zärtlichkeiten doch sexueller ausgelegt und er wird stark erregt, bzw. kommt zum Orgasmus. Auch ich werde durch seine Berührungen erregt und befriedige mich dabei manchmal selbst. Sprechen tun wir hierüber nur indirekt. Er kommt einfach zum kuscheln rüber und während der Zärtlichkeiten sprechen wir nicht. Danach sprechen wir auch nur wenig darüber, wie "war es schön".
Ich weiß, dass diese Situation nicht "normal" ist und eigentlich nicht sein darf. Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass es für ihn derzeit schädlich ist und er seine Sexualität entdeckt. Wie ist ihre Meinung hierzu?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
...
Hallo ... ,
Danke für Ihre Anfrage.
Strafrechtlich ist die Sache schemenhaft umrissen.
§ 173 Strafgesetzbuch Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Was der Gesetzgeber unter Beischlaf versteht, steht allerdings nicht im Gesetzbuch, da ist man also zwecks Begriffsklärung auf seine Phantasie angewiesen oder fragt zu Risiken und Nebenwirkungen seinen Apotheker oder den örtlich zuständigen Strafrichter.
Gehen Sie einfach mal zu Ihrem Staatsanwalt und zeigen sich selbst an, dann können Sie früher oder später sicher erfahren, welches Strafmaß der Richter dafür austeilt. Wahrscheinlich auf Grund der Selbstanzeige und weil Sie kein Vater, sondern eine Mutter sind, würden Sie etwas weniger bekommen als sonst üblich.
Wenn etwas strafbar ist, dann heißt das nicht automatisch, dass etwas auch schädlich ist. In der DDR war bekanntlich Republikflucht strafbar, aber keiner der Politiker im Westen kam auf die Idee, dass Republikflucht aus der DDR in die BRD schädlich sei. Im Gegenteil man kaufte noch ein paar Tausend DDR-ler aus DDR-Haft frei, um sie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuzuführen.
Wenn ich hier nun in meinen Vergleichen fortfahren würde, ahnte ich schon den Aufschrei der Zensorinnen und Zensoren, die tagtäglich das Internet mit einer Akribie durchstreifen, wie es die Stasi in der DDR sich hat nur träumen lassen, aber nie geschafft hat.
Ob etwas schädlich ist oder nicht, können wir bestenfalls an der unmittelbaren Wirkung ablesen. Wenn ein 11-jähriger Junge eine Flasche Schnaps trinken würde, wäre er vermutlich sofort tot. Hier liegt die Kausalität der Schädlichkeit unmittelbar auf der Hand.
Wenn eine Nichtraucherin an Lungenkrebs stirbt und ihr jahrzehntelang stark rauchender Ehemann sich bei guter Gesundheit seiner Rente erfreut, kommen wir schon in Wanken mit der These, Rauchen wäre schädlich, was ja bekanntlich in jedem Gesundheitsführer behauptet wird. Statistisch gibt es zwischen der Mortalität und dem Rauchen zwar sogenannte Korrelationen, dennoch besteht zwischen einen frühem Tod und dem Rauchen wie an vielen Beispielen erwiesen, keine Kausalität, also unmittelbare: wenn A, dann B - Beziehung.
Genau so dürfe es auch mit bestimmten sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern sein, auch wenn die zahlreichen Hüterinnen und Hüter der Moral etwas anderes behaupten.
Es gibt keine einzige wissenschaftlich zuverlässige Studie die einen 1:1 Zusammenhang zwischen erheblichen Störungen in der kindlichen Entwicklung und vorhergehenden sexuellen (nichtgewalttätigen) Kontakten aufzeigen kann.
Wenn man eine solche Studie durchführen wollte, müsste man beispielsweise eine zufällig ausgewählte Stichprobe von 10.000 Männer und 10.000 Frauen nach sexuellen Kontakten mit einem Elternteil (Mutter oder Vater) fragen. Angenommen 5 Prozent würden solche Kontakte erinnern, dass wären dann 500 Männer und 500 Frauen, dann man müssten alle diese Frauen und Männer erhebliche psychische Störungen haben.
Der sozialwissenschaftlich hoffentlich gut beratene Gesetzgeber argumentiert daher wahrscheinlich auch nicht so platt, wie diejenigen Martkschreier/innen eines angeblichen Kinderschutzes, die am liebsten in jedem Elternhaus Überwachungskameras installieren möchten, um ihre eigenen uneingestandenen voyeuristischen Bedürfnisse zu befriedigen.
Man kann - so wie beim Rauchen - davon ausgehen, dass keine unmittelbare Kausalitität zwischen Ereignis A und Ereignis B besteht. Gleichwohl trifft jede Gemeinschaft Regeln (das können auch schon zwei Eltern sein), die plausibel und nützlich erscheinen. So etwa die Vereinbarung, unser Kind wird anthroposophisch erzogen. Die Anthroposophie ist selbst eine krude Sekte, bei der man als aufgeklärter Zeitgenosse wundert, dass diese überhaupt Schulen in freier Trägerschaft unterhalten darf. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass Kinder die in Waldorfschulen erzogen und so man es kann manipuliert werden,
gestörte Menschen werden müssen. Ich habe in meinen Freundeskreis einige der Anthroposophie zugeneigte Freunde, ohne dass ich deswegen ein schlechtes Verhältnis zu diesen haben. Zugegebener Maßen sind die keine Fanatiker und Missionare, wie sie die Waldorfbewegung zwangsläufig zu genüge hat.
Auch die DDR war auf ihre Weise eine krude Staatssekte dennoch gibt es sicher keine signifikanten psychischen Unterschiede zur Bevölkerung der Alt-BRD, die ja angeblich in der Freiheit aufgewachsen sind.
Zu Ihrer Frage, das strafrechtliche Verbot sexueller Handlungen mit den eigenen Kindern, rührt im Kern aus einer gesellschaftlichen Verabredung, was tolerabel erschient und was nicht. Man könnte beispielsweise meinen, wenn eine 42-jährige Mutter mit ihrer volljährigen und rechtsfähigen 21 jährigen Tochter sexuelle Handlungen ausübt (eine im übrigen trotz meterweise Bücherregale zu diesem Thema strafrechtlich wohl bisher noch nie beantwortete Frage), dann könne das doch strafrechtlich nicht relevant sein. Auch im Strafgesetzbuch findet man dazu keine genaueren Hinweise. Ist halt ein altes Lesbuch vom Typ "Struwelpeter" aus dem Kaiserreich, wo man schamhaft in Andeutungen bleibt und dafür um so doller mit der Keule schwingt, auf dass die Bürgerinnen und Bürger in ständiger Angst leben, etwas falsches zu machen. Die zuständigen Juristen im Bundesjustizministerium sind offenbar auch keine großen Denker, sonst hätte das dort jemand schon mal etwas genauer erläutert.
Sexuelle Handlungen zwischen Eltern und ihren Kinder erscheinen in Deutschland gesellschaftlich nicht tolerabel, in Naturvölkern soll das anders gewesen sein, aber die hatten ja auch noch kein Jugendamt und keine Staatsanwaltschaft, was sich um die Einhaltung des Gesetzes gekümmert hätte, ja es gab noch nicht einmal ein Gesetzbuch nach dem man hätte handeln können.
Was ich für sehr wahrscheinlich halte ist, dass es eine Vielzahl von sexualisierten Eltern-Kind-Beziehungen gibt, die kindeswohlschädigend sind, zumal wenn sie nicht nur vorübergehende Episoden sind. Von daher sagt sich der Gesetzgeber sicher: Wehret den Anfängen.
Ich hoffe, Sie wissen jetzt besser Bescheid.
Gruß Peter Thiel
Inzest unter Brüdern
Sexuelle Kontakte zwischen Brüdern kann man auch als Inzest bezeichnen, wenn auch hier kein Kind gezeugt werden kann, also das Inzestverbot hier nicht aus Gründen die sonst gegen Inzucht sprechen, hergeleitet werden kann. Die gesellschaftliche Ablehnung des Geschwisterinzest lässt sich hier nur aus allgemein abstrakten Sittlichkeitsidealen herleiten oder aber im Einzellfall aus der Einbettung des Inzest in eine Missbrauch- oder Gewaltsituation:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 8. August 2006 11:33
An: info@maennerberatung.de
Betreff: ich bin froh,ihre informative Seite im Web gefunden zu haben..und wende mich daher mit einem Problem an Sie
z.HD Herrn Thiel
Guten Tag,
wie schon in der Betreffszeile geschildert bin ich froh Ihre Seite im Web gefunden zu haben.
Ich würde Sie sehr gerne bzgl. meiner "sexuellen Fehlstellung" befragen und einen Rat ihrerseits bekommen.
...
In groben Zügen kann ich Ihnen schildern,das ich männlich bin ,nun über 30 / aus ... stammend / inzwischen erste Bisexuelle Erfahrungen mit gleichalterigen Männern usw. hatte (welche ich auch sehr genossen habe)
und....nun ja....
in meinen jüngeren Jahren öfters Sex mit meinem jüngeren Bruder hatte.
Dieses belastet mich nach meiner Trennung von meiner Exfreundin ( ...die Beziehung war insgesamt sehr Problematisch...sie ist depressiv,hat Angst ... ist absolut "klettig" gewesen und droht nun alles zu verbreiten) nochmehr wie voher.
Ich weiss nicht,wie es dazu kommen konnte...Ich weiss nicht weshalb ich sowas getan habe...Mein Bruder und ich haben auch schon versucht darüber zu sprechen.......aber es ist schwierig die Richtigen Worte zu finden ohne jemanden zu verletzen...obwohl er mich deshalb schon berühigt hat...
Ich weiss nicht,wer mir helfen könnte.Ich habe schon nächtelang darüber "gegoggelt" und bin bisher zu keinem Ergebniss gekommen.
Insgesamt war ich sehr" frühreif" ,hatte schon früh "spielchen " mit beiderlei geschlecht und glaube nun zu wissen ,das ich bisexuell bin,womit ich aber gut leben kann....
Bloss das >>>DINGEN<<<< bringt mich an den Rande der Verzeifelung...Ich weiss nicht wie ich damit umgehen soll...ich wollte das alles nicht...aber nun ist es zu spät...
Ich bitte sie....
können Sie mir raten,was ich tun soll??
woran kann ich mich wenden??
bisher sind Sie meine einzigste Hoffnung...sonst bin ich eher "der starke Typ" , der alles irgendwie schafft...aber das bringt mich noch in die Anstalt.......
Ich Danke Ihnen für jede Antwort..
--
Der Beischlaf zwischen Cousin und Cousine und weiter entfernt verwandten Personen ist strafrechtlich kein Inzest.
Um herauszubekommen, ob eine inzestuöse Handlung zwischen den im Strafgesetzbuch benannten vorliegt, müsste man nun wissen , was "Beischlaf" ist. Leider finden wir im Strafgesetzbuch keinen Hinweis darüber, was Beischlaf ist. Ist der nur zwischen gegengeschlechtlichen Menschen möglich oder auch zwischen gleichgeschlechtlichen? Kann die Mutter mit ihrer Tochter den Beischlaf vollziehen oder ist ihr dies nur mit ihrem Sohn möglich?
Ist der orale Verkehr zwischen zwei Männern oder zwei Frauen Beischlaf? Wenn nein, dürfen dann je zwei volljährige Schwestern oder Brüder miteinander gleichgeschlechtlichen Verkehr ausüben, ohne sich strafbar zu machen? Da ja hierbei kein Kind entstehen kann, entfiele die Begründung von möglichen genetischen Defekten (Inzucht) des ansonsten bei heterosexuellen Beziehungen zwischen Verwandten gezeugten Kindes.
Wenn oraler Verkehr Beischlaf ist, ist dann auch Petting "Beischlaf"? Dürfen sich zwei Brüder an den Penis fassen? Wenn Petting Beischlaf ist, ist dann auch das Küssen auf die Wange zwischen Brüdern oder Schwestern Beischlaf?
Ein Verbot einer Heirat von Adoptiveltern und Adoptivkind ist in § 1308 BGB geregelt:
§ 1308 Annahme als Kind
(1) Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne von §1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem Antragsteller und seinem zukünftigen Ehegatten durch die Annahme als Kind eine Verwandtschaft in der Seitenlinie begründet worden ist. Die Befreiung soll versagt werden, wenn wichtige Gründe der Eingehung der Ehe entgegenstehen.
Die Regelung verwundert nun nicht wenig. Es ist zwar einer einhundertjährigen Frau nicht untersagt, einen 18-jährigen jungen Mann zu heiraten, aber wenn zwei Adoptivgeschwister heiraten wollen, so dürfen sie das nur mit Zustimmung des Familiengerichtes. So was nennt man Rücksichtnahme auf die sogenannten "guten Sitten" - was das auch immer sein mag. Martin Luther hat ja seinerzeit unter gute Sitten noch was ganz anderes verstanden, als es heute ein verbeamteter Jurist im Bundesjustizministerium mit Einfamilienhaus und Kleinfamilie in Berlin-Grunewald lebend, versteht.
Psychologie des Inzest
Beim Inzest kann man psychologisch gesehen zwischen latenten und manifesten Inzest unterscheiden. Latenter Inzest dürfte relativ häufig vorkommen. Zum latenten Inzest kann man alle sexuell gefärbten Handlungen, Stimmungen, u.ä. zählen, ohne, dass es zum Beischlaf kommt, die zwischen nahen Verwandten passieren. Relativ viele Jungen dürften sich in einer solchen latent inzestuösen Beziehung zur Mutter befinden. Der Vater des Jungen spielt in solchen Familien meist eine Nebenrolle oder ist überhaupt nicht da. Die freudsche Psychoanalyse hat gleich ein ganzes Theoriegebäude aufgebaut, in der es um latenten oder manifesten Inzest (Stichwort: Ödipuskomplex) geht.
Wo ein gesunder und der Entwicklung hilfreicher körperlicher Kontakt zwischen zwei miteinander verwandten Menschen, z.B. Mutter und Sohn vorliegt und wo schädliche inzestuöse Handlungen anfangen, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Entgegen landläufiger Auffassungen die Inzest auf ein Problem reduzieren, bei denen Väter Täter und Töchter Opfer sind, dürften Mütter in einem weit größeren Umfang als Väter inzestuöse Handlungen und Inzesthandlungen, insbesondere an ihren Söhnen, vollziehen. Dies rührt nicht zuletzt auch aus der Tatsache, dass die Zahl "alleinerziehender" Mütter spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg durch Tod und Gefangenschaft vieler Väter und bis heute durch das traurige Scheidungsprozedere, bei denen vielen Kindern ihre Väter abhanden kommen oder sogar durch mütterlicher- und staatliche Ausgrenzung verlustig gegangen sind.
Das Bedürfnis von Söhnen nach inzestgefärbten Kontakten mit der eigenen Mutter - die an dieser eigenartigen Melange nicht unbeteiligt sein dürfte - scheint bisweilen recht groß zu sein, wie die folgende an uns per Mail gerichtete Anfrage zeigt:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 8. August 2006 21:19
An: info@maennerberatung.de
Betreff: frage
ist es nomal das ich kerne mit meine mutter zusamen in die badewanne gehen würde
In einem anderen uns per Mail zugesandten Beitrag, von dem wir letztlich wie bei allen Berichten über Inzest aber nicht wissen können in welchem Verhältnis hier Realität und Fiktion stehen, lesen wir:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 27. Juni 2005 13:07
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Inzest -Mutter und Sohn
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu diesem Thema habe ich meine eigenen Erfahrungen gemacht und stelle mir heute die Frage wer ist Schuld. Meine Mutter war erst 16 Jahre als ich 1950 in einem Dorf unweit ... zu Welt kam. Wegen ihrem jungen Alter - zu damaligen Zeit- musste mich meine Oma aufziehen. Mutti machte in der Stadt eine Ausbildung und kam nur gelegendlich noch vorbei. es war dann jedesmal große Freude aber beim Abschiednehmen auch jedesmal größerer Schmerz. als ich eingeschult wurde, mit 6 Jahren war sie mal wieder da , sogar für ganze 3 Tage. Am letzten Abend vor ihrer Abreise bin ich regelrecht durchgedreht an dem Gedanken der Trennung und schrie und tobte und wollte mich einfach nicht beruhigen lassen . Mutti schlief , solange sie bei uns war, muss ich noch erwähnen,aus Platzmangel immer bei mir. An diesem "schrecklichen Abend" ließ ich mich erst beruhigen nachdem sie mit mir kuschelte. dabei strich sie auch meinen penis und ich durfte ihre Brust saugen, was ich innerlich lange herbei gesehnt hatte. Sie trug in dieser Nacht einen zarten rosa Unterrock, der von der Brust abwärts bis zu Saum durchsichtig war. Diese Erlebnis hatte mich geprägt. den unterrock habe ich ihr vor der Abreise noch entwendet und heimlich versteckt. Fast jeden aben danach habe ich meine "schatz" hervorgeholt und mich damit in den Schlaf gewiegt. Aus beruflichen Gründen musste Mutti nach Süddeutschland und ich sah sie die nächsten 8 Jahre nur noch selten. Mittlerweile, so ab 8- 9 Jahre bekam ich auch errecktionen und mehr und mehr verstärkt wenn ich an Mutti dachte. Ich fing dann an mit hilfe des Unterrock zu mastrubieren. Auch omis wäsche wurde von mal zumal interessanter. Wenn sie nicht da war nahm ich ihre Korsets und BH s . stopfte sie mit Bettwäsche und Kissen aus , das sie "gefüllt" waren und vergnügte mich daran . Muttis Unterrock zog ich dabei selber an. Später , ich glaube ich war so um die 10 Jahre , wurde ich so dreist das ich in Omas benutzter Wäsche meinen Samen oder was es auch immer war, spritzte, Ich wusste ja sie tat sie in die Wäsche und schaute sie nicht so genau an . Weil Mutti nicht da war richtete sich meine sexuelle nun auch mehr und mehr auf oma . bei jeder sich bietenden gelegenheit suchte ich ihre Nähe. Beobachtet sie beim An-und auskleiden und was sie sehr gerne hatte, da sie unter Wasser in den Beinen litt, massierte ihre Beine . Meistens wenn sie aus dem Bad kam dann kam sie noch nackt ins Schlafzimmer um sich was anzuziehen. Ich sagte dann meistens : "omi zieh einen unterrock an das reicht doch fürs erste dann massier ich dich" Irgendwie fand sie das nicht weiter seltsam und ich konnte mich aufgeilen. Wenn ich Herzschmerz hatte wegen Mutti erlaubte sie mir dann auch immer öfter bei ihr im bett zu schlafen. nur an ihre brust lies sie mich nie. Aber wenn sie eingeschlafen war onanierte ich und nicht selten ging alles auf ihrern Unterrock. Irgendwann hatt sie aber die Flecken richtig gedeutet und von da ab dufte ich nicht mehr bei ihr schlafen. Sie war aber im Glauben das mir im Schlaf von allein Samen abging. das hat sie mal gelesen gehabt, das jungen Männern soetwas passieren kann. Ich war mitlerweile nun faßt 13 Jahre und Omi schon 52 Jahre. Dann kam eine entscheidene wende in meinem Leben. Omi kam mal spät nach Hause bzw. sie wurde von Freunden gebracht da sie stark über den Durst einen Getrunken hatte. Sie vertrug ohnehin nicht viel. Ich begleitete sie zu ihrem Bett und zog sie so gut es ging aus .Außer meinen heisgliebten unterrock zog ich ihr alles aus. Sie ließ alles mit sich geschehen und war kaum ansprechbar. Erst hatte ich sie sogar zugedeckt aber dann ritt mich der teufel. Ich zog die Decke wieder zurück, streifte den Unterrock bis zu Bauch hoch und befummelte sie. Dabei wurde ich mehr und mehr erregt. Jetzt wollte ich mal richtig mit einer Frau schlafen, so wie ich es schon mal in geissen Heftchen gelesen hatte .
ich legete mich vorsichtig auf sie ...aber theorie und praxis sind zwei verschiedene Schuhe. Ich fand unter ihren dichten Schamharen den Eingang nicht. Nach längeren Versuchen, sie fing mitlerweile an klarer zu werden und versuchte mich von sich zu stoßen , befriedigte ich mich auf ihr liegend mit der Hand und spritzte alles auf ihren Bauch. Mit Angst und einem Schlechten gewissen ließ ich dann sofort von ihr ab und rannte in mein Zimmer. Omi stand auf und ging ins Bad. Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen. Am nächsten Abend war zu meiner großen Freude plötzlich Mutti da und sie nahm mich mit. Bei omi durfte ich nicht mehr bleiben. Bei Mutti allerdings auch nicht lange und ich kam in ein Internat. Mutti besuchte mich dort gelegentlich aber nach Hause zu ihr durfte ich auch nicht. Meinen Schatz den unterrock von Mutti hatte ich aber trotz aller Wirren immer noch . Später besorgte ich mir aus allen möglichen Quellen weitere dieser Kleidungsstücke und wußte sie stehts gut zu verbergen. ich will es kurz machen . Es folgte Ausbildung und Ehe . Keine glückliche übrigens denn ich hatte nur Mutti im Kopf . Nach ... Jahren folgte die Scheidung und eine zweite Ehe die ... jahre hielt. Mitlerweile war ich schon über 30 jahre . Da plötzlich satnd meine Mutter vor der Tür. Sie hatte ihre Wohnung verloren und wollte vorübergehen bei mir bleiben. Natürlich wear ich hocherfreut und stimmte zu. Meine Wohnung war zwar nicht groß aber wir arrangierten uns . Nach einer Woche, die sie im Wohnzimmer genächtigt hatte, drängte ich sie doch mit in meinem Ehebett zu schlafen.Was sie dann auch tat. Alles weitere können sie sich sicherlich denken.Schon in der ersten gemeinsamen Nacht , wenn auch mit leichtem Druck, hatten wir Geschlechtsverkehr. Endlich den richtigen mit ihr den ich immer wollte. Mitlerweile ist sie schon über 71 Jahre und wir wohnen immer noch zusammen. Eine erneute Ehe wollte ich wegen meiner Mutti nicht eingehen. Sie versorgt mir den Haushalt wie eine Ehefrau. Und auch Sexuell leben wir so. Die Nachbarn denken sowieso wir seien ein Paar. Sie schläft nach wie vor übrigens nur in Unterröcken - weil ich das so möchte.
Literatur:
Klaus Ellbogen: "Strafbarkeit des Beischlafs zwischen Verwandten. Ein Relikt aus der Vergangenheit"; In: "Zeitschrift für Rechtspolitik", 06/2006, S. 190-192
Matthias Hirsch: "Realer Inzest: Psychodynamik des sexuellen Mißbrauchs in der Familie"; Springer Verlag New York, Berlin, Heidelberg, 2. überarbeitete Auflage
R. Szibor: "Inzest und Konsanguinität. Eine Übersicht unter biologischen, soziologischen, klinisch-genetischen und rechtsmedizinischen Aspekten"; In: "Rechtsmedizin", 5/2004, S. 387-395
Film:
Herzflimmern (1971) - Herzflimmern ist ein Spielfilm des französischen Regisseurs Louis Malle aus dem Jahr 1971 - https://de.wikipedia.org/wiki/Herzflimmern_(1971)
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 8. Juni 2012 12:46
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Beziehungsfragen
Hallo Männerberatungsteam . Ich bin 18 Jahre alt und lebe seit 12 Jahren mit meiner Mutter alleine . Mein Vater hat uns verlassen als ich 6 Jahre alt war ( seit dem haben wir auch keinen Kontakt mehr zu ihm ) . Meine Mutter ist 37 Jahre alt und seit meinem 13 Lebensjahr führen wir auch eine liebes Beziehung mit Sex und allem drum und dran . Seit einem Jahr hat meine Mutter noch eine Beziehung zu einem Mann er ist 36 Jahre alt und bisexsuel . Dieser Mann und ich führen jetzt auch eine homo Beziehung was ich auch sehr toll finde . Wir drei kommen so zu sagen gut mit einander zu recht . Doch jetzt zu meinem Anliegen . Vor gut 3 Monaten kam von meiner Mutter ein Anliegen , und zwar das sie noch einmal gerne ein Kind bekommen würde . Da ist ja auch nichts schlimmes dabei . Doch mein Problem da bei ist , das sie dieses Kind von mir bekommen möchte und zwar jetzt so schnell wie möglich . Sie will jetzt auch unbedingt die Pille absetzen , damit ich sie jetzt endlich schwängern kann . Ich verstehe nur nicht warum sie dieses Kind unbedingt von mir bekommen möchte ( das ist doch Inzest ) und nicht von diesem Mann der jetzt auch bei uns wohnt . Da will sie sich aber patu nicht drauf einlassen . Seit dem sie diesen Wunsch geäußert hat haben wir sooft sex am Tag , das ich bald nicht mehr meinen Mann sehen kann . 2 bis 3 mal am Tag ist schon normal bei uns geworden , und ihr Freund kommt überhaupt nicht mehr zum Verkehr mit meiner Mutter . Denn den wimmelt sie immer ab . Ich an seiner Stelle würde mir das nicht länger von meiner Mutter bieten lassen . Was ist nur los mit ihr ? Ich habe auch Angst , das sie jetzt schon von mir schwanger sein könnte . Was soll ich nur machen . Ich hätte gerne einen Rat von euch . Danke
Hallo Herr ... ,
Ich würde Ihnen einen Termin in einer Beratungsstelle empfehlen.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 14. Februar 2010 17:36
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Schlimme Fantasie - Ich möchte den möglicherweise passierten Missbrauch mit meinem Vater erleben
Lieber Herr ....
ich habe mich entschlossen, mir anonym Hilfe zu suchen. Bitte veröffentlichen Sie meine E.Mail Adresse nicht. Bitte verurteilen Sie mich auch nicht. Aber bitte helfen Sie mir, auch wenn es unkonventionelle Möglichkeiten sein sollten. Ich bin zu allem bereit, wenn ich nur endlich Gewissheit bekomme. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Der Versuch in Missbrauch Foren Hilfe zu finden ist gescheitert Zu meinem Problem. Ich habe erregende und beängstigende Erinnerungen an meine Kindheit! Ich sehe Bilder von sexuellen Übergriffen meines attraktiven gutgewachsenen ... Vaters (damals 34). Er hat ein grosses Glied und er fasste es immer an, auch wenn er wußte dass ich es sah. ...
... Kann es einen Zusammenhang geben ? Ist das mein Beweis, dass es wirklich passiert ist? Als meine Mutter wieder zu arbeiten begann, zur Überwindung Ihrer Depressionen, versorgte ich damals (8) meine Schwester (6) und meinen Vater.
Schemenhaft sehe ich Bilder, wie mein Vater vor dem Balkon Fenster seinen Pens reibt und Frauen aus der Nachbarschaft beobachtet. ...
...
Ich beginne regelmässig zu onanaieren und liebe es, so wie Papa, ohne Slip auf den Balkon zu gehen mit einer Decke geschützt und einer Hand an meiner Scheide reibend.
Später mit 19 hatte ich eine Phase in der ich stark tablettenabhängig war und da sind wieder diese schemenhaften Erinnerungen. Ein Bild, eine Fantasie ist so stark, dass ich auch heute noch beim onanieren, was ich täglich tue, daran denke. Ich liege berauscht am Boden und mein Vater kommt in meine Wohnung aus Sorge weil ich sehr breit bei ihm anrief. ...
... Derzeit, ich bin 40 Juahre alt, habe ich einen extrem starken Trieb und onaniere täglich 2-4 Mal. Dabei denke ich an meinen Vater, der nun schon über sechzig ist. Ich bin nahe dran, die Wahrheit herausfinden zu wollen. Stelle mir vor, ich trinke Alkohol mit ihm und erzähle ihm, dass ich ein Problem habe. Ich könnte nicht mehr zum Orgasmus kommen und ich möchte dass er als mein Vater, mir hilft. Ich würde ihn anfassen und schauen was passiert. Wenn er drauf eingehen würde, würde es wahrscheinlich passieren und ich wüßte, dass ich nicht spinne und meine Erinnerungen stimmen. Und ich würde meinen Traum erleben. Das ist meine beschämende Fantasie und ich kann an nichts anderes mehr denken. Was soll ich nur tun ? Ich liege auch heute wieder den ganzen Tag schon nackt in meinem Bett und onaniere mit diesen Gedanken. Als letzte Lösung habe ich mir überlegt, dass ich vielleicht einen älteren Mann suche, der mit mir das Papa Tochter Szenario meiner Fantasie auslebt ? Oder vielleicht gibt es sexuelle Therapien, die etwas unkonventioneller sind, und wo ich unter Aufsicht, die Fantasie oder das Traum erleben kann ? Bitte helft mir, ich schäme mich und gleichzeitig erregt mich das alles. Aber ich kann doch nicht ewig mit dieser Rastlosigkeit leben. Wo finde ich meinen Frieden ?
...
In Hoffnung eines Rates, Herzliche Grüße, ...
Hallo ...,
ob das so oder so passiert ist oder vielleicht auch gar nicht, kann wohl man genau so wenig herauskriegen wie die Frage ob die Amerikaner wirklich auf dem Mond waren.
Letztlich ist es aber auch nicht notwendig. Suchen Sie sich einfach einen guten Therapeuten und lösen das Thema auf.
Adressen finden Sie z.B. hier:
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 10. Dezember 2008 14:16
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Inzest
Hallo, Herr Thiel,
ich habe Ihre Homepage bzgl. Inzest gelesen, und habe ein paar Fragen dazu. Zwischen meinem 2 Jahre aelteren Bruder und mir kam es ueber knapp 7 Jahre zu sexuellen Handlungen. Es begann, als ich ca. 5/5 Jahre alt war, mit Doktorspielchen aus denen sich immer mehr entwickelte, und als ich ca. 13 war hab ich es beendet. Es hat nie Gewalt, Zwang o. ae. eine Rolle gespielt. Gv hat nie stattgefunden, weil es zunaechst anatomisch nicht moeglich war und er spaeter Sorge hatte, ich koenne schwanger werden. Aber alles andere fand schon statt, wovon ich einiges auch bis heute sehr eklig finde. Ich kann mich an keinerlei Gefuehle zu diesen Handlungen erinnern und habe heute ein großes Problem mit Sexualitaet, Empfindungsarmut, Ekel und dergleichen, wobei man auch erwaehnen muss, dass ich auch nach dem Inzest sehr viele negative Erfahrungen mit Maennern gemacht habe. Ich leide unter verschiedenen Persoenlichkeitsstoerungen (Borderline-Typ, schizoide, narzisstische) und kann aber bis heute nicht verstehen, wieso. Weil eigentl. ist das ja alles nicht so schlimm gewesen, und wieso hab ich heute so ein Problem mit Sex, und ueberlege mich zu prostituieren, um besser zu werden?
Falls Sie mir nicht antworten, ist es auch okay.
MfG
Hallo Frau ... ,
Schwierigkeiten die ein Mensch im Laufe des Lebens hat, sind nicht linear kausal auf ein bestimmtes früheres Ereignis zurückzuführen. Natürlich sind wir, so wie wir heute sind sind, in der Vergangenheit so geworden. In der Vergangenheit gab es Abertausende von Ereignissen, Beziehungskonstellationen und Beziehungskonflikten in die wir involviert oder verstrickt waren, von denen viele als unwichtig vergessen wurden, andere haben wir in unserer Erinnerung abgespeichert, wobei die abgespeicherte Erinnerung nicht die damalige Situation wiederspiegelt "wie sie wirklich war", sondern wie wir sie als wirklich gesehen haben.
Warum Sie heute ein Problem mit Sexualität oder auch mit Beziehungen haben, darüber kann man jede Menge Spekulationen anstellen oder wie Watzlawick sagt, eine Wirklichkeit konstruieren. Die Psychoanalytiker konstruieren mit ihren sogenannten Patienten tagaus tagein Wirklichkeiten und bekommen dafür viel Geld und das war es dann oft auch schon. Viel verändert sich bei solcherart Nabelschau nicht, denn der durchschnittliche Psychoanalytiker scheut das Leben, wie der Teufel das Weihwasser.
Wenn Sie etwas verändern wollen, gibt es zum Glück viele gute Wege dies zu tun, ohne sich dem Voyeurismus und der Rechthaberei eines Psychoanalytikers auszusetzen.
Ich würde Ihnen für Ihren Weg der Veränderung eine kompetente professionelle Begleitung empfehlen. Vielleicht schauen Sie mal hier um: www.familientherapie.org
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. September 2008 00:13
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Re: AW: Mutter-Sohn
Sehr geehrter Herr Thiel,
nachdem ich meine Lebensgefährtin beim Sex mit dem Sohn erwischt hatte war mir klar geworden,dass etwas in ihrem früheren Leben aus den Fugen geraten war.
Auf Befragen sagte sie mir,,dass nach dem frühen Tod des Mannes der Sohn damals 21 j das einzige war was ihr geblieben sei, da die Trauer von beiden sehr groß gewesen wäre hatte Mutter und Sohn in einem Bett geschlafen und es ist unbewusst zu Zärtlichkeiten gekommen die immer stärker wurden und das sexuelle Verlangen erhöhten bis es zum letzten kam zum Geschlechtsverkehr. Da der Sohn mit 21 j noch keinerlei erfahren mit Frauen hatte wurde dieses "Spiel" fast täglich wiederholt und der sohn sah seine Mutter immer mehr als Lebenspartnerin an.
Wie sie mir sagte tut ihr dieses ja auch leid und Sie versuchte mich zu verführen was ihr dann auch gelang wird hatten ca 4 wochen lang täglichen Sex wobei alle Stellungen ausgeschöpft wurden. als der Sohn wie zufällig das Schlafzimmer nackt betrat und sein " Recht" von der Mutter forderte kam es zu einer Prügelei in deren Verlauf der Sohn den kürzeren zog und die Mutter wie eine Furie über mich herfiel. Ich hatte mich lediglich gewehrt wurde aber als Störenfried im Hause hingestellt. Daraufhin habe ich die Beziehung beendet und verließ die Frau mit schwerem herzen.
Tagtäglich bekomme ich SMS oder Anrufe mit der Bitte doch zurück zukommen weil die nachbarn meine Abwesenheit bemerkt hatten. Ich habe Ihr ein Ultimatum gestellt: Sie zieht zu mir (schönes Haus mit Garten etc) oder der Sohn zieht bei Ihr aus und wir versuchen es nochmals ob eine Beziehung möglich ist.
Bisher keine Antwort mehr.
Vielen dank das ich Ihnen schreiben und mich entlasten konnte
mit freundlichen grüßen ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Montag, 25. August 2008 21:32
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Mutter-Sohn
meine Lebenspartnerin (Witwe) lebt mit ihrem 40j Sohn in einem Haus. mit mir no Sex, mit Sohn ja Sex ich habe sie überraascht. Normal ??
Hallo Herr ...,
normal ist das sicher nicht.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2008 10:57
An: info@maennerberatung.de
Betreff: machen Sie noch Beratung?
Hallo,
dann würde ich Ihnen gerne mein Problem schildern.
Mit freundlichem Gruß !
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Männerberatung [mailto:info@maennerberatung.de]
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2008 19:17
An: ...
Betreff: AW: machen Sie noch Beratung?
Hallo Herr ...,
tun Sie das.
Gruß Peter Thiel
Herzlichen Dank!
Nun, sie schlug ein wie der Blitz und verlangte, dass meine Partnerin das Haus verlässt. Dann musste das Haus aufwändig renoviert werden, und allein die Verlobungsringe kosteten 4500 Euro. Alle vier Wochen neue Klamotten und, und ... dennoch meinte sie vorwurfsvoll: Ich bekomme ja nichts von Dir!
Eingezogen ist sie dennoch nie. Sie wollt's gerne mal im Stundenhotel mit mir treiben. Hatte Missbrauchsfantasien: "Das dürfen Sie nicht!" (im Spass, wenn ich sie anfasste)
Zeigte sich provozierend promiskuitiv, exhibitionistisch, lies die Tür immer offen, wenn sie pinkelte. "Das haben wir zu Hause auch so gehalten. Auf dem Klo/beim Baden konnten wir ungestört miteinander reden" (mit dem Bruder, mit dem Vater). Mit dem Bruder schlief sie bis zum Alter von 25 in einem Bett. Mit ihrer eigenen Tochter (18) schläft sie in einem Ehebett, teilweise wohnt die Tochter auch bei Oma und Opa.
"Der Opa (ihr Vater) machte ihr (der Enkelin) immer Einläufe, wenn sie Verstopfung hatte" - obwohl die Oma Krankenschwester ist. Dem Vater/ Grossvater gegenüber empfinde ich Ekelgefühle, doch sie vergöttert ihn. Was die Eltern sagen, ist fast Gesetz (sie ist 44).
Alle paar Wochen beendete sie die Beziehung, weil ihr irgendeine Kleinigkeit nicht passte. Zuletzt, weil ich ihr gerade keinen Pullover kaufen wollte.
Sie wurde fuchsteufelswild, handgreiflich und obszön. Wertet alles ab. Lügt und stiehlt, dabei ist sie eine studierte Frau in gehobener Position mit guten Umgangsformen. Beide Brüder sind mit ihr und den Eltern zerstritten.
Der ältere Bruder hat sogar den Namen seiner Frau angenommen.
Was meinen Sie? Was kann ich/ kann man tun?
Insbesondere stimmen mich die Einläufe des Grossvaters an der Enkelin nachdenklich.
Mit freundlichem Gruss!
...
Hallo Herr ...,
Da habe ich leider keine Idee was Sie tun können, da ich ja nicht weiß, was Sie wollen.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 16. Oktober 2006 21:49
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Sex zwischen Vater und Tochter
Guten Abend,
seit Tagen beschäftigt mich eine Frage:
Welche Folgen kann einmal Sex (einvernehmlich) zwischen Vater und Tochtet (damals 16 Jahre) haben?
Einvernehmlich, weil die Tochter wollte, das der Vater die Tür des Schlafzimmer schießt, damit eine weitere Person in der Whg. nichts mitbekommt. Es gab keine Gewalt, nichts in der Art. Der einmalige Sex zwischen beiden ging auch von beiden aus.
Käme es zu einer Anzeige der Tochter, stünde Aussage gegen Aussage.
Die Bindung zwischen Vater und Tochter war immer sehr tief, doch seit dem Geschehen reden sie nicht mehr miteinander. Das ist sehr belastend für ihn. Ich möchte ihm gern helfen und die Angst wegen einer möglichen Strafverfolgung nehmen.
Eine Antwort wäre hilfreich. Danke.
MfG
...
Hallo ...,
was ein Inzest zwischen Vater und Tochter für Folgen haben kann, kann man nicht allgemein sagen. Jeder Fall ist anders und daher auch die Folgen. Eine Folge scheint ja hier zu sein, dass Vater und Tochter nicht mehr miteinander reden.
Die Angst vor einer Strafverfolgung können Sie dem Vater womöglich nicht nehmen, es sei denn strafrechtlich wäre inzwischen Verjährung eingetreten.
Inzest steht strafrechtlich immer unter Sanktionierung, egal ob einvernehmlich oder nicht einvernehmlich. Das Strafmaß wird sicher aber auch von der Art und Weise abhängen, unter der ein Inzest passiert. Allerdings steht das nicht im Zusammenhang mit dem §173 StGB, sondern mit anderen Paragraphen, die Gewalt gegen eine Person unter Strafe stellen.
So oder so, kann man natürlich immer versuchen eine Aussprache zwischen Vater und Tochter herbeizuführen. Möglicherweise in Anwesenheit eines kompetenten Familientherapeuten.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 6. Mai 2006 14:51
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Meinungsäusserung zu Inzest
Sehr geehrter Herr Thiel
Bitte verzeihen Sie, wenn ich mich als weibliches Wesen auf Ihrer Männerberatungsseite äussern möchte.
Inzest ist eine absolut natürliche Sache. Man findet sie in der Tierwelt zuhauf und was sind wir Menschen den anderes als Tiere, obschon die meisten sich als etwas höhergestellteres betrachten?
Der Mensch hat im Laufe der Veränderung, auch innerhalb der Religionen, Restriktionen selbst geschaffen. So wurde aus natürlichen Dingen plötzlich etwas unnatürliches, eckliges und widerwärtiges. Töchter und Söhne wurden geboren und wuchsen mit diesen veränderten Werten auf und gaben diese teilweise immer restriktiver an ihre Töchter und Söhne weiter. Aufgrund dieser veränderten Werte wurde natürliches zu traumatisierendem. Die Entwicklung der Gesellschaft hat uns zu diesem Punkt gebracht.
Inzest gab es zu jeder Zeit und dies wird sich, trotz aller Versuche dies zu verhindern, auch nicht ändern. Es ist wie gesagt etwas natürliches und die Natur lässt sich eben nicht immer unterdrücken.
Freundliche Grüsse
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 11. April 2006 19:20
An: info@maennerberatung.de
Betreff: unterdrücken!
Ich Habe ein problem und zwar ich würde gerne mit meiner mutter schlafen ich bin 24 und sie 46,
ich weiss das es verboten ist aber wie kann ich es unterdrücken diesen drang dazu.
Meine Mutter ist auch noch sehr anziehend für mich und ich weiss nicht wieso!
Hallo ... ,
§ 173 Strafgesetzbuch Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Sie können diesen Drang unterdrücken, in dem Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dass Sie unter rechtliche Betreuung gestellt werden. Dann sind Sie wahrscheinlich strafrechtlich nicht mehr belangbar, weil nicht selber mehr verantwortlich.
Wenn Sie dann doch mit Ihrer Mutter den Beischlaf vollziehen, müsste der Betreuer haftbar gemacht werden. Er wird sich also im eigenen Interesse darum kümmern müssen, dass Sie mit Ihrer Mutter keine Sexualkontakte haben.
Wenn Sie das ganze etwas einfacher haben wollen, dann suchen Sie einen Psychotherapeuten auf. Am besten gemeinsam mit Ihrer Mutter, die Ihnen möglicherweise das Gefühl vermittelt, dass sie mit Ihnen Sex haben will.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 4. Februar 2006 00:48
An: info@maennerberatung.de
Betreff: brudersex wie einordnen?
frage:
habe mehrere dvds gefunden mit sexszenen zwischen 2 mir bekannten erwachsenen brüdern. in der schweiz wird diese art inzest offenbar nicht strafrechtlich verfolgt.stimmt das so?
wäre dankbar, um einen beschrieb, ob es sich hierbei um krankhafte sexuelle neigungen handelt.beide brüder verschweigen ihr tun und beide haben freundinnen und kinder.
... .
danke
...
Hallo Frau oder Herr ...
als Antwort schicke ich Ihnen eine kleine Geschichte, die ich bei Osho: "Das Buch der Heilung", Ullstein, 2004, S. 335/36 gefunden habe:
"Becky Goldberg telefoniert mit dem Geschäftsführer des Hotels:
`Ich bin hier oben auf Zimmer fünfhundertzehn`, ruft sie aufgeregt in den Hörer.
`Und ich muss ihnen sagen, direkt vor meinem Fenster läuft ein Mann splitterfasernackt in seinem Zimmer herum, und er hat die Vorhänge nicht zugezogen!
`Ich komme sofort zu Ihnen hinauf`, sagt der Geschäftsführer. Als er Beckys Zimmer betritt und aus dem Fenster schaut, sagt er: `Sie haben recht, gnädige Frau, der Mann scheint nackt zu sein. Aber man kann ihn nur von der Taille aufwärts sehen. Sein Fenster verdeckt ihn, egal, wo er in seinem Zimmer steht.`
`Ja, das schon`, kreischt Becky, `aber stellen Sie sich mal aufs Bett!`"
Soweit die kleine Geschichte.
Bei den Nationalsozialisten wären die von Ihnen beiden genannten Brüder sicher in ein Konzentrationslager verbracht worden, denn dort galt homosexuelles Treiben unter erwachsenen Männern und dann gar noch unter Brüdern als abartig und krankhaft. Welche Meinung haben Sie denn dazu?
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 7. Februar 2006 13:51
An: INFO@maennerberatung.de
Betreff: HILFE
hallo ich habe ein grosses problem ich treffe mich seit längeren mit meinem halb neffen.
also das ist so, mein vater hatte vor meiner mutter schon mal eine ehe gehabt da ist seine tochter endstanden und von ihr der sohn ist das problem wir haben grosse gefühle für einander wissen aber nicht ob das so wircklich erlaubt ist ich bitte um eine schnelle antwort
Hallo ...,
Warum sollten Sie sich nicht mit einem anderen Menschen treffen dürfen oder große Gefühle füreinander haben. Wer sollte Ihnen denn das aus welchen Gründen verbieten?
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 16. September 2005 10:12
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Inzest und Adoptivgeschwister
Hallo,
mich beschäftigt eine rechtliche Frage bezüglich Inzest und
Adoptivgeschwister. Die meisten Adoptivgeschwister sind genetisch nicht
miteinander Verwandt. Wenn solche Geschwister, die in der gleichen Familie
aufwachsen / aufgewachsen sind, miteinander Sex haben, fällt das gesetzlich
unter Inzest? Und wie sieht das zwischen einem erwachsenen Adoptivkind und
einem Adoptivelternteil aus?
Eine Sozialarbeiterin hat behauptet, dass genetisch nicht verwandte Adoptivkinder trotzdem nicht heiraten könnten, wenn Sie in der gleichen Adoptivfamilie aufgewachsen sind. Gibt es hier noch irgend eine gesetzliche Regelung, die das nicht erlaubt? Zählt für die Heirat also nicht nur die Abstammung, sondern auch wo man aufgewachsen ist?
Danke und viele Grüße
..
Hallo Herr ... ,
eine interessante Frage.
Im Strafgesetzbuch (§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten) wird nur für "leibliche Verwandte" strafrechtliche Folgen festgelegt. "Abkömmlinge und Geschwister, werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Für nicht leiblich Verwandte gilt diese Vorschrift nicht, daher sind ist hier nur der Beischlaf / Missbrauch von Minderjährigen durch Erwachsene strafbewehrt (§174 ff).
Ein Verbot einer Heirat von Adoptiveltern und Adoptivkind ist in § 1308 BGB geregelt:
§ 1308 Annahme als Kind
(1) Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne von §1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem Antragsteller und seinem zukünftigen Ehegatten durch die Annahme als Kind eine Verwandtschaft in der Seitenlinie begründet worden ist. Die Befreiung soll versagt werden, wenn wichtige Gründe der Eingehung der Ehe entgegenstehen.
Die Regelung verwundert nun nicht wenig. Es ist zwar einer einhundertjährigen Frau nicht untersagt, einen 18-jährigen jungen Mann zu heiraten, aber wenn zwei Adoptivgeschwister heiraten wollen, so dürfen sie das nur mit Zustimmung des Familiengerichtes. So was nennt man Rücksichtnahme auf die sogenannten "guten Sitten" - was das auch immer sein mag. Martin Luther hat ja seinerzeit unter gute Sitten noch was ganz anderes verstanden, als es heute ein verbeamteter Jurist im Bundesjustizministerium mit Einfamilienhaus und Kleinfamilie in Berlin-Grunewald lebend, versteht.
Die Regelung dürfte mit dem Grundgesetz sicher nicht vereinbar sein. Geklagt hat aber offenbar noch niemand. Und so steht sie im BGB wie auch die sonderbaren Regelungen über die Aneignung eines Bienenschwarmes §961 bis 964, die nur deswegen ins Bürgerliche Gesetzbuch gelangt sind, weil einer der Autoren vor über hundert Jahren passionierter Bienenzüchter war.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Sonntag, 17. Juli 2005 22:13
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Verboten?
Ich habe ein mittelmäßiges Problem mit dem ich in letzter Zeit zu kämpfen habe.
Ich habe ein ziemlich gutes Verhältnis zu meiner Cousine. Wir texten uns seit kurzem sehr eindeutige Nachrichten.
Das nur auf das eine hinausläuft - Sex. Bisher schreiben wir uns nur. Es ist aber so, daß wir es auch ausprobieren wollen. Und wir sind uns dessen Bewußt das es ja verboten ist. Oder nicht?
Es ist so, das sie die Tochter des Bruders meines Vaters ist. Ist es nun verboten oder nicht?
Das was uns daran hindert ist das, das es Familie ist. Allerdings ist das Verlangen nach einander doch schon recht stark.
Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Können wir miteinander schlafen? Was ist wenn was passiert?
Bitte um Rat
...
Hallo ... ,
Sexuelle Handlungen zwischen Cousin und Cousine sind nicht verboten, wenn gleich es anscheinend kulturell bedingt davor Hemmungen gibt.
Wenn was passiert, Sie meinen vielleicht eine Schwangerschaft, na ja, das ist dann eben so dass eine solche eingetreten ist und Sie beide sehen müssen wie es weitergeht.
Sie können aber natürlich ganz normal verhüten und dann tritt sicher auch keine Schwangerschaft ein.
Gruß Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Freitag, 22. April 2005 ....
An: info@maennerberatung.de
Betreff: Inzestuöse Kontakte
Hallo,
ich weiss,es klingt jetzt etwas seltsam, aber -
ich hatte in meiner Jugend mehrfach sexuelle Kontakte mit verwandten Frauen.
Der erste war, als ich 12 war, mit meiner damals 35 - jährigen Tante. Dann gab es ein kurzes Zwischenspiel mit meiner 11 - jährigen Cousine, als ich 13 war.
Im selben Jahr begannen sexuelle Kontakte mit meiner Mutter, einige Monate nachdem mein Vater gestorben war. Die hielten an bis ins Alter von 14, als ich meine erste feste Freundin hatte.
Mit 25 hatte ich eine kurze, mehrmonatige Sexaffäre mit meiner älteren Schwester, die endete, als wir beide wieder einen Partner fanden.
Was ich damit sagen will :
Ich hab durch diese Erfahrungen keinerlei negativen Auswirkungen auf mein Sexualleben festgestellt. Ich fühlte mich weder missbraucht, noch hatte ich das Gefühl, missbraucht zu haben.
Ich hab mehrere langjährige Beziehungen zu Frauen gehabt, jetzt bin ich 43, und lebe seit über 9 Jahren glücklich mit meiner Partnerin zusammen, die die Geschichte auch kennt...
Das Einzige, was mir auffällt, ist, dass ich ein verstärktes Interesse an Inzestpornos (die kommerziellen gefakten ) habe, und die auch geil finde...
Meine Frage ist jetzt : Bin ich jetzt total verdreht, weil es mir ja gut geht mit allen meinen Erfahrungen ?
Fragende Grüsse
...
Hallo ... ,
eine interessante Frage. Nach den Grundsätzen der "reinen Lehre" müssten Sie eigentlich traumatisiert oder vielleicht auch Borderliner sein.
Nun, möglicherweise hat die "reine Lehre" nicht immer recht, allerdings kann ich ja per E-Mail nicht feststellen, ob Sie nicht vielleicht doch ein traumatisiertes Inzestopfer oder -täter oder Borderliner sind.
Wenn es Ihnen gut geht, sind Sie in einer besseren Lage als viele andere Menschen, die zwar keinen Inzest erlebt haben, denen es aber dennoch schlecht geht. Was könnte man daraus schlussfolgern?
Nicht jedes Inzestopfer muss traumatisiert sein. Das soll aber kein Freibrief zum Inzest sein, da Inzest vermutlich auch oft mit Traumatisierung verbunden sein dürfte. Zum anderen gibt es offenbar eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für genetische Defekte bei durch Inzest gezeugten Kindern.
Zu untersuchen wäre auch, ob Mädchen und Jungen anders mit Inzesterfahrungen umgehen. Etwa so:
Mädchen - Trauma?
Jungen - positive Bestärkung männlicher Identitätsentwicklung?
Gruß Peter Thiel