Sexuelle Gewalt

 

 

 

 

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Peter Thiel - Systemischer Berater und Therapeut (DGSF) 

Stand 27.05.2013

 

 

 

 

Schlüsselwörter:

Aggression, Frauenvergewaltigung, Gewalt, Männervergewaltigung, pervers, Perverser, sexualisierte Gewalt, sexuelle Gewalt, sexuelle Nötigung, Triebtäter, Vergewaltigung, Vergewaltigung durch Mann, Vergewaltigung durch Frau, Vergewaltigung in der Ehe, Vergewaltigungsvorwurf, victim blaming

 

 

 

 

Die begriffliche Klärung, was der Unterschied zwischen sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch sei, ist schwierig. In der Fachliteratur findet man dazu keine ergiebigen Erörterungen, statt dessen werden beide Begriffe häufig synonym gebraucht, so dass man meinen könnte, beides wäre das selbe. Dabei könnte man nun bleiben, doch wer eine hohe sprachliche Sensibilität hat, wird sich damit nicht zufrieden geben.

Man könnte meinen, der Begriff "Sexuelle Gewalt" oder "sexualisierte Gewalt" unterscheidet sich vom Begriff des sexuellen Missbrauchs dadurch, das sexuelle Gewalt, so wie es der Begriff nahe legt, durch gewalttätiges sexualisiertes physisches oder psychisches Einwirken einer Person auf eine andere Person gekennzeichnet ist. Ein bewaffneter Raubüberfall ist daher keine sexuelle Gewalt, da es hier nicht um einen Sexualkontakt im Zwangskontext geht, sondern um das gewalttätige Erzielen eine Beute durch den Täter oder die Täterin. Verborgt ein Wucherer sein Geld zu hohen Wucherzinsen an einen anderen Menschen, so mag dies zwar als moralisch verwerflich angesehen werden, gleichwohl ist es nicht automatisch gewalttätig, denn der Wucherer zwingt die andere Person nicht zur Annahme des Geldes, so wie in einer Marktwirtschaft auch keine Bank einen Kunden zwingt, für 17 Prozent einen Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise ist der Kreditnehmer vorher leichtsinnig mit seinem Geld umgegangen, so dass er nun, um überleben zu können, Geld leihen muss. In diesem Fall wäre also der Kreditnehmer selber für seine missliche Lage verantwortlich. Anders sähe das aus, wenn wie in einem Westernfilm die Bewohner einer kleinen Stadt alle unter der Fuchtel eines örtlichen Bandenchefs ständen, der gleichzeitig der Besitzer des einzigen Ladens der Stadt und der örtlichen Bank ist. Der Bandenchef würde in seinem Laden Wucherpreise verlangen und um trotzdem einzukaufen müssten die Leute bei dem selben Mann Geld zu Wucherzinsen leihen, so dass schließßlich alle Einwohner der Stadt sich in einer faktischen Leibeigenschaft befinden würden.

 

Wenn der Begriff der sexuellen Gewalt durch die Verknüpfung von Gewalt und Sexualität gekennzeichnet ist, so muss der Begriff des sexuellen Missbrauchs etwas anderes meinen, sonst wäre er als Begriff überflüssig, da lediglich synonym. Der Begriff des sexuellen Missbrauchs kann daher so verstanden werden, dass es sich hierbei um nicht gewalttätige sexuelle Kontakte zwischen einem rechtsfähigen Erwachsenen und einer anderen nicht rechtsfähigen Person handelt. Nichtrechtsfähige Personen sind de jure Kinder, Jugendliche sowie geistig oder psychisch Behinderte denen die Befähigung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung sexueller Kontakte mit rechtsfähigen Erwachsenen abgesprochen ist oder wird, so z.B. wenn sie unter rechtlicher Betreuung stehen. Ein sexueller Missbrauch läge somit definitionsgemäß auch dann vor, wenn das nicht rechtsfähige Kind, der nichtrechtsfähige Jugendliche oder der nichtrechtsfähige Erwachsene sein Einverständnis zu sexuellen Kontakten mit einem rechtsfähigen Erwachsenen gibt und diese sexuellen Kontakte ausübt. Spätestens hier kommt oft der übliche Einwand, dass ein solcher sexuellen Kontakt immer auch sexuelle Gewalt wäre, denn die nichtrechtsfähige Person würde nur deswegen sexuelle Kontakte mit einer rechtsfähigen Person haben, weil sie von der rechtsfähigen Person dazu manipuliert oder verführt worden sei, was identisch mit einem gewaltförmigen Einwirken der rechtsfähigen Person auf nichtrechtsfähige Person sei. Eine solche Herangehensweise mag nun günstig für die Beantragung von Fördergeldern für die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs sein, aus semantischer Sicht ist es jedoch nicht egal, welcher Begriff für was verwendet wird. Wenn die Semantik, als Teilgebiet der Linguistik (Sprachwissenschaft), das sich mit den Bedeutungen sprachlicher Zeichen und Zeichenfolgen befasst, einen Sinn haben soll, dann wohl sicher den sprachliche Verwirrung und damit Beziehungsstörungen unter Menschen zu vermeiden, denn spätestens seit dem legendären biblischen Turmbau zu Babel, weiß man, was Sprachverwirrung anrichten kann.

Wenn sexueller Missbrauch nicht identisch mit sexueller Gewalt ist, wieso wird sexueller Missbrauch dann gesellschaftlich (Strafrecht) geächtet und verfolgt. Die Antwort fällt leicht aus. Auch wenn eine sexuelle Handlung einer rechtsfähigen Person mit einer nichtrechtsfähigen Person nicht von Gewalt geprägt ist, geht man (mehr oder weniger) begründet davon aus, dass sexuelle Kontakte zwischen den beiden Personen nachteilige Auswirkungen auf die Lebenssituation oder Entwicklung der nichtrechtsfähigen Person hat. Ob dies so ist oder nicht, könnte man genau genommen nur retrospektiv beurteilen, aber selbst dann wäre es auf Grund einer fehlenden Monokausalität schwer, nachzuweisen, ob eine aktuelle Situation auf Grund eines früheren sexuellen Missbrauchs oder nicht auch auf Grund anderen lebensgeschichtlicher Erfahrungen entstanden wäre. So unterstellt man z.B. oft sogenannten Borderlinern, dass sie in ihrer Kindheit oder Jugend sexuell missbrauch worden wären und deshalb im Erwachsenenalter ihre auffällige Symptomatik hätten. Es kann aber auch gut sein, dass der Borderliner in seinem Leben nie sexuell missbraucht wurde und seine Symptomatik aus ganz anderen Gründen entwickelt hat.

Nun geht man jedoch sicher nicht fehl in der Annahme, dass sexuelle Handlungen zwischen einer rechtsfähigen und einer nichtrechtsfähigen Person nicht selten zu Problemen oder Gefährdungen der nichtrechtsfähigen Person führt. Ähnliches trifft auch auf den sogenannten narzisstischen Missbrauch zu, zu dem auch der sexuelle Missbrauch ale eine mögliche Erscheinungsform gerechnet werden kann. Den narzisstischen Missbrauch finden wir übermäßig häufig in Trennungsfamilien vor, wo das Trennungskind von einem oder von beiden Elternteilen als Bündnispartner und Ersatzpartner benutzt wird. Der narzisstische Missbrauch wird allerdings im Strafrecht eigenartiger Weise nicht erwähnt, grad so als ob es einen guten Missbrauch (narzisstischer Missbrauch) und einen schlechten Missbrauch (sexueller Missbrauch) gäbe. 

 

Man kann davon ausgehen, dass es  normalerweise zwischen Erwachsenen keinen sexuellen Missbrauch geben kann, da in der Regel davon auszugehen ist, dass ein volljähriger Mann oder eine volljährige Frau sich nicht in einer Lage befinden, wo ihm oder ihr die Freiheit der Wahl, einen nicht gewalttätig durchgesetzten Sexualkontakt zu haben oder nicht, fehlt. Einige wenige Ausnahmen gäbe es, so z.B. ein sexueller Kontakt zwischen einem rechtsfähigen Erwachsenen mit einem schlafenden oder nicht bei Bewusstsein seienden anderen rechtsfähigen Erwachsenen. So z.B. ein Arzt oder eine Ärztin, die bei einem unter Narkose stehenden Patienten sexuelle Handlungen vornimmt. Dies träfe auch auf schlafende oder bestimmte unter Alkohol, Drogen etc. stehende Personen zu, an denen die andere bei Bewusstsein seiende Person sexuelle Handlungen vornimmt. 

Doch wie ist es dann bei zwei stark alkoholisierten rechtsfähigen Personen? Beide sind faktisch nicht bei vollem Bewusstsein, so dass man nicht nur dem vermeintlichen Opfer, sondern auch dem vermeintlichen Täter oder der Täterin, faktisch temporär fehlende Rechtsfähigkeit einräumen müsste.  

 

Nach dieser vielleicht schlüssigen Unterscheidung zwischen dem Begriff der sexuellen Gewalt und dem Begriff des sexuellen Missbrauchs, wenden wir uns im folgenden der Erörterung sexueller Gewalt zu.

 

 

Definition des Begriffs "Sexuelle Gewalt"

Von sexueller Gewalt einer Person gegenüber einer anderen Person kann man dann sprechen, wenn sexuelle Kontakte jeglicher Art zustande gekommen sind, obwohl eine der beiden Personen Kontakte nicht wollte. Sexuelle Gewalt kann physisch und / oder psychisch ausgeübt werden.

Zu denken ist dabei an die Erzwingung sexueller Kontakte durch körperliche Gewalt (Vergewaltigung) oder durch eine offen oder verdeckt ausgesprochene Drohung eines empfindlichen Übels, so z.B.: Wenn ich mit Dir keinen Sex haben kann, dann verlasse ich Dich / ziehe ich mich tagelang in mein Schneckenhaus zurück / erzähle in unserer Bekanntschaft abfällig über Dich / etc.

 

 

Was im Einzelfall als sexuelle Gewalt anzusehen ist und was nicht, ist allerdings aus radikal konstruktivistischer Sicht nicht objektiv gegeben, sondern wird individuell (Mann, Frau) und gesellschaftlich (Staatsanwaltschaft, "gesundes Volksempfinden", Massenmedien) konstruiert. 

 

vergleiche hierzu: 

Paul Watzlawick: "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", Piper Verlag, München, 1985

 

 

So werden in sadomasochistisch geprägten Beziehungen einvernehmlich gewalttätige sexuelle Praktiken  ausgeübt, so z.B. bei der Flagellation, bei der einer der beiden Partner den anderen auspeitscht.

 

In einer Programmankündigung des Feministischen Frauengesundheitszentrums Berlin www.ffgz.de findet sich folgende wohl nicht ganz unproblematische Ankündigung. Im Programmheft 01-06/2007 heißt es: 

 

"Kurs: Gesundheitliche Folgen sexueller Gewalt

Dieser Kurs richtet sich an betroffene Frauen mit gesundheitlichen, körperlichen und sexuellen Problemen, die als Ausdruck oder Folge der erfahrenen sexuellen Gewalt gesehen werden können. ..."

 

 

Anstatt relativ neutral zu formulieren: 

 

Dieser Kurs richtet sich an betroffene Frauen mit gesundheitlichen, körperlichen und sexuellen Problemen, die als Ausdruck oder Folge erfahrener sexuellen Gewalt gesehen werden können. ..."

 

wird durch die Verwendung des Artikels "der" - der erfahrenen sexuellen Gewalt - suggeriert, man könne zweifelsfrei und unabhängig von persönlichen Wertungen sexuelle Gewalt eindeutig identifizieren. 

Hier stellt sich die Frage, wer denn nun definiert, was sexuelle Gewalt wäre und was nicht. Definieren kann erst einmal jede/r, der/die vermeintliche Täter/in, das vermeintliche männliche oder weibliche Opfer, der Staatsanwalt/die Staatsanwältin, der Richter/die Richterin. Während ein grobschlächtiger Mann meinen kann, er habe seine Frau nur mal ordentlich "durchgevögelt", weil diese das brauchte, wird seine Frau, die möglicherweise sehr verschüchtert und sich von ihrem Mann emotional abhängig gemacht hat, meinen es stünde ihrem Mann zu, dass er sie penetriert, obwohl sie ihn dazu weder eingeladen oder aufgefordert hat und auch keinerlei Lustgefühle während des Geschlechtsaktes verspürt hat. Die Sozialarbeiterin im Feministischen Gesundheitszentrum wird dies nun wohl ganz anders als die betroffene Frau sehen, denn sie hat sich seit Jahren in persönlicher therapeutischer Selbsterfahrung mit ihrer Kindheit, Jugend und misslungenen Ehe mit einem alkoholabhängigen Mann beschäftigt, dies zwischenzeitlich als Leben in Gewaltverhältnissen definiert. So weit so gut. Das Problem fängt erst dort an, wo die Sozialarbeiterin meint, aus ihrer eigenen persönlichen Erfahrung heraus definieren zu können, was für andere Gewalt sei und was nicht. So lange sie dies in der Form tut: "Ich bin der Ansicht, dass Dein Mann Gewalt gegen Dich ausgeübt hat", solange ist dies als persönliche Sicht der Sozialarbeiterin erkennbar. Wenn sie aber sagt: "Dein Mann hat Gewalt gegen Dich ausgeübt", setzt sie zum einen ihre persönliche Wertung als absolut und zum anderen entmündigt sie die Klientin selbst für sich herauszufinden und zu fühlen, was sie als Gewalterfahrung definiert und was nicht. Eine Entmündigung kann seinerseits auch als Gewalt gegenüber dem oder der Betroffenen angesehen werden, es sei denn der/die Betroffene hätte der Entmündigung zugestimmt, was aber logisch gesehen ein Ding der Unmöglichkeit ist, denn eine unmündige Person, so z.B. ein Kind oder ein Kraft richterlichen Beschlusses unter gesetzlicher Betreuung gestellter Erwachsener kann ja gerade auf Grund der Entmündigung eben nicht über die  Angelegenheiten frei entscheiden für die es entmündigt wurde. So wird einem 11-jährigen Kind eben nicht die Freiheit eingeräumt, zu entscheiden, ob es Nackt- oder gar Pornobilder von sich im Internet veröffentlicht sehen will.

 

Mädchen nahm Pornobilder selbst auf

Berlin - Ein auf kinderpornografischen Bildern im Internet zur Schau gestelltes Mädchen hat die entsprechenden Fotos selbst gemacht. Die heute 13-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh habe in einem Internet-Chatraum die Bekanntschaft eines Mannes gemacht, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart am Montag dem Tagesspiegel. Auf Wunsch des Mannes habe sie mit Hilfe eines Fernauslösers Fotos aufgenommen, auf denen sie sexuelle Handlungen an sich vornehme. Die sieben Fotos, darunter vier Nacktbilder, mailte sie dem Mann, der sie im Internet verbreitete. Die Polizei ermittle gegen den unbekannten Mann wegen Kindesmissbrauchs sowie wegen der Verbreitung von Kinderpornografie, sagte Baumgart weiter. Sop

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/16.01.2007/3023700.asp

 

 

 

 

In den meisten Fällen sexueller Gewalt zwischen Erwachsenen dürfte es sich um sexuelle Gewalt unter gegengeschlechtlichen Erwachsenen, also von einer Frau gegen einen Mann oder von einem Mann gegen eine Frau handeln. Sexuelle Gewalt ausschließlich zwischen Frauen (z.B. in lesbischen Partnerschaften) und sexuelle Gewalt ausschließlich zwischen Männern (z.B. bei der Bundeswehr oder in schwule Partnerschaften)  gibt es natürlich auch, wenn auch auf Grund der im Vergleich zu heterosexuellen Beziehungen geringeren Anzahl homosexueller Beziehungen vergleichsweise selten.

 

 

 

Sexuelle Gewalt gegen Männer

Klassischerweise ist nur das Thema sexueller Gewalt von Männern gegen Frauen allgemein bekannt. Der umgekehrte Fall scheint kaum vorstellbar. 

Doch wahrscheinlich gibt es Fälle wie den folgend geschilderten öfter als man glauben mag:

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 12. Oktober 2009 15:06

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Sexuelle Nötigung und nun die Vorladung zum Vaterschaftstest

 

 

Guten Tag

Ich schreibe diese Mail im Namen vom meinem Partner.

Mein Partner hat letzte Woche ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, er ist als potenzieller Vater genannt worden.

Nun... Es ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, dass wir uns mal richtig gehend gezofft hatten. In dieser Zeit ging es ihm sehr schlecht. Es haute ihn einfach von den Socken, dass ich ihn aufgeben wollte. Er hatte mir damals, kurz danach mal von Suizidgedanken erzählt. Nun die Gedanken waren, so wie er am Freitag erzählte, ein misslungener Versuch vor den Zug zu springen. Eine Arbeitskollegin hatte ihn davon abgehalten. Sie wäre anschliessend mit ihm Kaffeetrinken gewesen, und hätte ihn für ein paar Tagen bei sich aufgenommen. (wir leben in einer Fernbeziehung). Er erzählte, dass sie sich liebevoll um ihn gekümmert hatte, und er zu nichts mehr fähig war. Nur erzählte er auch, dass sie desöftern versucht hatte ihn zu knutschen an ihm zu fummeln... Er hätte ihr anscheinend dauernd gesagt, dass er das nicht möchte und sie weg gestossen. Dies ging 3 Tage so. Am dritten Tag wäre er auf dem Sofa gelegen (angezogen). Sie sei zu ihm gekommen, hätte solange sein Penis gerieben bis dieser stand. Er hatte ihr anscheinend zu verstehen zu geben, dass Sie aufhören soll und hat weggeschaut und geweint. Sie hatte nicht auf ihn gehört, öffnete sein hosen, hob ihre kleider und vollführte den geschlechtsakt. Wie er mir das am Freitag erzählte schlotterte es ihm am ganzen Körper und weinte. Danach wollte er duschen gehn. (Ich glaube ihm).

Eine Woche danach hatte er erfahren, dass die Dame ihre Stelle fristlos verlassen hatte und seither hatte er nichts mehr von Ihr gehört.

Letzte Woche er hatte Post vom Jugendamt bekommen. er wird zum Vaterschaftstest eingeladen. Der Test findet diesen Mittwoch statt.

Meine Frage an Euch. Was können wir tun? Einerseits muss er Unterhalt zahlen? Soll er Anzeige erstatten? Wo und Wie? Oder ist eh schon alles zu spät? Wobei er selber sagt, das ihm das alles so peinlich ist und er es nur noch vergessen möchte. Ich finde die Person soll nicht ungeschoren davon kommen.

 

 

 

Den Autoren des Strafgesetzbuches erscheint es als nicht vorstellbar, dass eine Frau einen Mann sexuell nötigen oder vergewaltigen könnte. Sie formulieren daher:

 

Strafgesetzbuch

§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt

2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder 

3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, 

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

...

 

 

 

Nach der Definition der Autoren des Strafgesetzbuches gibt es also keine Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung eines Mannes durch eine Frau, wenn eine Frau einen Mann unter Gewalt dazu zwingt oder versucht zu zwingen, seinen Penis in die Vagina der Frau einzuführen oder die Frau den Penis des Mannes in ihre Vagina einführt. Denn sprachlich gesehen dringt die Frau ja nicht in den Mann ein, sondern der Mann in sie. Die Frau umhüllt dem Mann nur. Und von der Frau erzwungene "Umhüllungen" gelten definitionsgemäß nicht als Vergewaltigung.

Nun könnte man meinen das sei doch alles Sophistik. In der Praxis käme so etwas schließlich nicht vor. Noch nie hätte sich ein Mann gemeldet, der vorgetragen hätte, er sei von seiner Frau vergewaltigt worden. Da ist sicher etwas dran und doch ist es wohl auch deshalb so, weil der Fall einer Vergewaltigung eines Mannes durch eine Frau dem "normalen" Bürger, einschließlich den hochbezahlten Strafgesetzbuchautoren  schlicht nicht vorstellbar erscheint.  Was nicht vorstellbar ist, das gibt es auch nicht. Nicht anders war es vor der Entdeckung Amerikas.

Eine Studie der Potsdamer Psychologie-Professorin Barbara Krahé ergab, dass von 248 befragten jungen Frauen 9,3 Prozent einräumten mit einem Mann erotische Erfahrungen geben dessen Willen gemacht zu haben. Fast drei Prozent hatten laut eigenen Angaben einen Mann schon einmal zu Sex gezwungen. Dabei setzten sie Drohungen oder körperliche Gewalt ein oder nutzten die alkoholbedingte Hilflosigkeit des Mannes.

 

vergleiche hierzu

Barbara Krahé: Women´s Sexual Aggression Against Men; "Bild der Wissenschaft", 08/2006, S, 54

 

 

Dass Frauen kaum zugetraut wird, sexuelle Gewalt auszuüben dürfte zum einen mit dem gesellschaftlich noch immer tief verankerten Bild von der asexuellen Frau zu tun haben und zum anderen mit der Schwierigkeit, sich eine Frau als Täterin vorzustellen.

Mit dem Thema des Vorstellungsvermögens beschäftigt sich auch die Autorin Christine Künzel in ihrem Aufsatz: "Zwischen Fakten und Fiktionen: Überlegungen zur Rolle des Vorstellungsvermögens in der richterlichen Urteilsbildung", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 25 (2004), Heft 1, S. 63-77

Sie beschreibt einen Fall, aus den frühen 90er Jahren, der zunächst am Amtsgericht Hamburg und dann am Landgericht Hamburg verhandelt wurde. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass sie im Schlaf vergewaltigt worden wäre. Der Richter am Amtsgericht folgte ihrer Auffassung, während die Vorsitzende Richterin am Berufungsgericht, dem Landgericht Hamburg, meinte, "Sie könne sich nicht vorstellen, daß eine solche Tat, wie sie dem Angeklagten vorgeworfen werde, im Schlaf begangen werden könne, ohne daß die Verletzte davon nichts merke, ..." 

Uns interessiert hier nicht die Frage, ob die Tat geschehen oder nicht, sondern, ob sich jemand eine solche Tat vorstellen kann.

 

Weibliche sexuelle Gewalt gegen Männer scheint es nach allgemeiner Anschauung kaum zu geben. Vergewaltigungen eines Mannes durch eine Frau scheint nach Auffassung der (wohl männlichen ) Autoren des Strafgesetzbuches schlichtweg unmöglich zu sein. Ursächlich dafür sind dem fehlenden Vorstellungsvermögen die Wirkung von gesellschaftlich allgemein verankerten Geschlechterstereotypen hinzu (vgl. hierzu: Hinz, Arnold: "Geschlechtsstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als `sexueller Missbrauch` Eine experimentelle Studie"; In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001; 14: 214-225)

 

In einer bebilderten Broschüre mit dem Titel "Frauen wehren sich" von Wildwasser Würzburg e.V. Verein gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Frauen (2003) heißt es:

 

"Aber niemand darf Sie gegen Ihren Willen anfassen, Niemand darf Sie zu Sex zwingen. Das ist sexuelle Gewalt.

Egal, wer das ist. auch wenn Sie Ihn mögen, darf er das nicht.", S. 6

 

 

Abgebildet ist ein Mann, der einer Frau an die Brust fasst und ihr den Mund zu hält. Die Frau hebt ihren linken Arm abwehrend in die Höhe.

 

Frauen als Täterinnen sexueller Gewalt sind selbstredend in der Broschüre nicht gemeint, sonst müsste es korrekterweise auch heißen: 

 

Aber niemand darf Sie gegen Ihren Willen anfassen, Niemand darf Sie zu Sex zwingen. Das ist sexuelle Gewalt.

Egal, wer das ist. auch wenn Sie sie mögen, darf sie das nicht.", S. 6

 

 

Das klingt nun freilich etwas ungewohnt und reflexartig werden wohl die meisten meinen, sexuelle Gewalt von Frauen gegen Männer gäbe es nicht. Dies ist allerdings reiner Glaube. Die Fälle sexualisierter Gewalt gegen Männer dürfte jährlich in die Tausende gehen. Dass die meisten davon betroffenen Männer darüber nicht sprechen oder zur Anzeige bringen hat damit zu tun, dass ihnen für die Wahrnehmung weiblicher sexueller Gewalt schlicht die Wahrnehmung fehlt. Die Blindheit und Männerfeindlichkeit von professionellen Fachkräften, der Justiz und der zuständigen Bundesministerien kommt hinzu. 

 

vergleiche hierzu:

Thomas Eckes: "Ambivalenter Sexismus und die Polarisierung von Geschlechterstereotypen", In: "Zeitschrift für Sozialpsychologie", 32(4), 2001, S. 235-247

Arnold Hinz: "Geschlechtsstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als `sexueller Missbrauch` Eine experimentelle Studie"; In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001; 14: 214-225

Christine Künzel:  "Zwischen Fakten und Fiktionen: Überlegungen zur Rolle des Vorstellungsvermögens in der richterlichen Urteilsbildung", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 25 (2004), Heft 1, S. 63-77

Kai-Olaf Maiwald; Claudia Scheid; Elisabeth Seyfarth-Konau: "Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"; In: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

 

 

 

 

 

In einer an uns gerichteten Anfrage heißt es: 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Samstag, 8. Januar 2005 09:47

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Orgasmus und Porno

 

Hallo ... 

...

Mein Freund hat in der Vergangenheit sehr viel Pornos konsumiert und tut dies zum Teil noch immer, aber ich glaube weniger.

Wenn wir Sex miteinander haben, ist es in der Regel so, dass er nicht in mir kommen kann. Er kommt nur durch orale Stimulation zum Orgasmus und auch dann dauert es sehr lange. Wenn er Pornos schaut und onaniert, klappts besser.

Als seine Freundin verletzt mich das Pornosehen oft, obwohl ich es mir lange nicht eingestanden habe. Was mich daran verletzt ist die Tatsache, dass in den Pornos die Männer auch nie in den Frauen kommen, es immer nur ums Blasen und ins Gesicht spritzen geht etc. Ich sehe eine Verbindung zu unserem Sexproblem und seinem Pornokonsum.

Aus meiner Sicht hat es auch etwas mit "Nähe" zu tun, wenn man mit seiner Partnerin schläft und einen gemeinsamen (im Idealfall) Orgasmus erlebt.

...

Je mehr ich darüber reden möchte umso mehr vergraule ich ihn. Also rede ich nicht mehr, möchte ihn nicht unter Druck setzen, halte mich auch für sehr tolerant sexuell, aber bin mit meiner Weisheit am Ende und leide darunter.

Danke für eine kurze Antwort.

...

 

 

 

Das Thema weiblicher sexueller Gewalt findet man in dieser wohl relativ harmlosen Schilderung, die sich in ähnlicher Weise tagtäglich in Tausenden Fällen abspielen dürfte, nur bei der Bereitschaft, seine gewohnte Sicht umzustellen. 

In einer veränderten systemischen Sichtweise kann man das Beziehungsthema zwischen den beiden Partnern so beschreiben. 

Frau: Ich will, dass du in mir kommst! Tu was ich will!

Mann: Ich tu nicht was du willst, ich komme nicht in dir, da kannst du warten, bis du schwarz bist!

 

Sollte sich die Frau in diesem Kampf nach geschlechtlicher Vereinigung doch einmal gegen den Mann durchsetzen, das heißt, bekommt dieser trotz starker gegenteiliger innerer Überzeugung eine Erektion und sein Penis und die Vagina der Frau vereinigen sich, so handelt es sich ganz klar um eine erzwungene geschlechtliche Vereinigung, die aber nach Auffassung der Autoren des Strafgesetzbuches keine Vergewaltigung sein soll. 

Erinnern wir und an die bereits oben genannte Broschüre: "Frauen wehren sich". Dort heißt es:

"Aber niemand darf Sie gegen Ihren Willen anfassen, Niemand darf Sie zu Sex zwingen. Das ist sexuelle Gewalt.", S. 6

 

 

Ein anderer Fall:

 

 

 

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 6. August 2002 06:50

An: webmaster@maennerberatung.de

Betreff: Beratung gewünscht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme zu folgender Situation:

Ein Ehepaar lebt seit einiger Zeit in sehr angespannten Verhältnissen.

Es ist auch schon mehrfach zu Trennungen mit der Absicht sich Scheiden zu lassen gekommen.

Es gab auch schon Auseinandersetzungen, die dahingehend eskalierten, das es zu Handgreiflichkeiten beiderseits kam.

Nun ist die derzeitige gesetzliche Situation so, dass der Mann als die körperlich stärkere Person als die Person betrachtet wird, von der die Gewalt ausgeht und wird bei Auseinandersetzung ggf. polizeilich aus der ehelichen Wohnung entfernt.

Handgreiflichkeiten hinterlassen i.d.R. entsprechende Spuren ohne jedoch feststellen zu können, vom wem die Gewalt ursprünglich ausging. So ist es z.B. aus meiner Sicht als Gewalt anzusehen, wenn jemand einen anderen unentwegt derart beleidigt und mit Worten demütigt, dass dieser sich bis aufs Tiefste verletzt fühlt.

In der besagten Beziehung ist eben ein solches Verhalten der Ehefrau oftmals der Auslöser für Handgreiflichkeiten gewesen, was die entsprechenden polizeilichen Konsequenzen nach sich zog.

Weiter zum eigentlichen Thema.

Z.Zt. ist ebenfalls der Beziehungsstatus auf Scheidung ausgerichtet und der tägliche Umgang entsprechend schwierig. Die Ehefrau hat schon des öfteren während ihr Mann schlief die Situation genutzt, um mit ihn Geschlechtsverkehr auszuüben obwohl der Ehemann schon mehrfach gefordert hatte, dies zu unterlassen. Wenn er dann aufwachte saß sie meist auf ihm, und zwang ihn quasi zu Geschlechtsakt. Bitten von ihm herunterzusteigen hat sie nicht beachtet. Um eben jetzt nicht durch massiven Einsatz körperlicher Kraft möglicherweise Kampfspuren zu erzeugen ertrug der Mann den sexuellen Mißbrauch.

Die Ehefrau empfindet dieses Verhalten absolut nicht als Unrecht.

Wenn der Gatte dann stocksauer reagiert und wünscht in Ruhe gelassen zu werden, stößt das auf absolutes Unverständnis bei seiner Frau.

Frage 1. Ist das als Vergewaltigung des Mannes zu sehen?

Frage 2. Wenn ja, was kann der Mann tun um sich vor den Aktionen während seines Schlafes zu schützen.

Frage 3. Ist dieses Verhalten strafrechtlich relevant?

Frage 4. Gibt es die Möglichkeit der Ehefrau ggf. durch geeignete Literatur das Fehlverhalten nahe zu bringen.

Ich würde mit freuen bald eine Nachricht von Ihnen zu erhalten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.

 

 

 

Zwingt eine Frau einen Mann zu sexuellen Handlungen, so ist dies sexuelle Gewalt oder anders gesagt eine Vergewaltigung. Das sollten auch die zuständigen Juristen im Bundesjustizministerium endlich bedenken und innerhalb ihres Ministeriums der politisch verantwortlichen Ministerin entsprechende gesetzlichen Veränderungen im Strafgesetzbuch vorlegen.

 

 

 

Vergewaltigung

 

 

Heidenröslein

 

Sah ein Knab' ein Röslein stehn,

Röslein auf der Heiden,

war so jung und morgenschön,

lief er schnell, es nah zu sehn,

sah's mit vielen Freuden.

Röslein, Röslein, Röslein rot,

Röslein auf der Heiden.

 

Knabe sprach: Ich breche dich,

Röslein auf der Heiden!

Röslein sprach: Ich steche dich,

daß du ewig denkst an mich,

und ich will's nicht leiden.

Röslein, Röslein, Röslein rot,

Röslein auf der Heiden.

 

Und der wilde Knabe brach

's Röslein auf der Heiden;

Röslein wehrte sich und stach,

half ihm doch kein Weh und Ach,

mußt' es eben leiden.

Röslein, Röslein, Röslein rot,

Röslein auf der Heiden.

 

 

Johann Wolfgang von Goethe

 

http://gutenberg.spiegel.de/goethe/gedichte/heidenro.htm

 

 

 

 

Wenn wir von Vergewaltigung hören oder sprechen, folgt unser Denken oft zwei Mustern. 

1. Der Täter ist ein Mann, das Opfer eine Frau

2. Eine Vergewaltigung geschieht durch einen unbekannten männlichen Täter.

3. Der männliche Täter (Mann) penetriert mit seinem erigierten Penis vaginal, oral oder anal das wehrlose weibliche Opfer (Frau).

 

 

 

Eine Vergewaltigung stellen wir uns dann vielleicht so vor. Der Mann (Täter) packt sein wehrloses Opfer (Frau), reißt ihr einen Teil oder alle Sachen vom Laib und dringt mit seinem erigierten Penis in die Vagina der sich verzweifeltet wehrenden Frau (oder der ängstlich stillhaltenden Frau) ein. 

Unsere Vorstellungen wie eine Vergewaltigung abläuft, haben wir in der Regel aus gängigen kollektiven Vorstellungen oder auch aus Spielfilmen, auch wenn dort der Ablauf einer Vergewaltigung schon aus Gründen des Jugendschutzes und der gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich der Darstellung gewalttätiger pornographischer Szenen in der Öffentlichkeit, letztlich doch nicht zu sehen ist. Der eine oder andere, den das Thema interessiert greift möglicherweise auf Filme aus dem pornographischen Filmverleih zurück, wenngleich auch diese Filme Phantasieprodukte sind. 

Wir haben letztlich zumeist keine reale Vorstellung davon, wie Vergewaltigungen tatsächlich ablaufen, sondern bestenfalls wie sie in der Phantasie der Filmregisseure ablaufen, die ebenso wie wir, kriminaltechnische Laien sind.

 

In der Realität dürfte sich die Sache in der Regel doch oft anders darstellen.  Erstens dürften auch Männer von Vergewaltigungen als Opfer betroffen sein. Die Täter/innen können männlich aber auch weiblich sein.

Zweitens finden Vergewaltigungen wahrscheinlich überwiegend in nahen sozialen Beziehungen oder Intimpartnerschaften statt. Hier dürften in der Mehrzahl der Fälle "Täter/in" und "Opfer" beziehungsdynamisch verstrickt sein. Das Geschehen ist also nur vor dem Hintergrund ihres gemeinsamen Agierens zu verstehen. Änderungen dieser Beziehungsdynamik sind daher nicht einseitig nur von der "Täterseite" zu beeinflussen, sondern können ebenso von der "Opferseite" initiiert und durchgesetzt werden.

 

Wesentlich seltener dürften Vergewaltigungen sein, bei dem sich Täter/in und Opfer bisher nicht kannten.

 

 

Obwohl wir bei genauen Nachfragen oft gar keine klaren Vorstellungen haben, was denn eine Vergewaltigung sei, so verwenden wir den Begriff mit einer Selbstverständlichkeit, als ob wir wenigstens einmal im Monat damit zu tun hätten.

Immerhin, eines scheint unstrittig. Bei einer Vergewaltigung wendet der Täter oder die Täterin körperliche oder psychische Gewalt gegen das Opfer an. Aber erst wenn die gewalttätige Handlung vom Täter / von der Täterin mit sexuellen Handlungen oder auf die sexuelle Integrität des Opfers verbunden wird, kann man von einer Vergewaltigung sprechen.

Eine Vergewaltigung ist also gekennzeichnet durch die Verbindung von Gewalt und Sexualität, bzw. sexuell motivierter oder gefärbter Handlungen, bzw. die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung eines Menschen verletzende Handlungen. Nach dieser Definition ist ein Schlag ins Gesicht keine Vergewaltigung. Ein gezielter Tritt in die Genitalien eines Mannes aber sehr wohl.

 

Wendet man die Definition an, so handelt es sich z.B. bei einem Fall, den der bekannte Rechtsanwalt Rolf Bossi schildert, möglicherweise um eine Vergewaltigung eines Mannes (der zudem auch noch Staatsanwalt ist) durch seine Freundin. Dies kann man auf Grund der ärztlich diagnostizierten Hodenquetschung vermuten:

Neben den Fällen, in denen schließlich durch Gerichtsurteil festgestellt wird, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hätte, gibt es die Fälle, in denen das Gericht schließlich feststellt, dass keine Vergewaltigung stattgefunden hätte. Besonders prekär sind schließlich die Fälle, bei denen das Gericht urteilt, dass die Anschuldigungen, die zu einer Ermittlung und Anklage wegen Vergewaltigung führten, mehr oder weniger frei erfunden waren. 

 

"Ein Staatsanwalt aus Stendal wird 1998 nach einem heftigen Trennungsstreit von seiner Partnerin der Körperverletzung, bald darauf der Vergewaltigung bezichtigt. Die Kollegen in der Staatsanwaltschaft, offenbar bemüht, alle Vorurteile über Justizkumpanei zu widerlegen, ermitteln schlampig gegen den wenig beliebten Otmar Schuster. Skandalöse Verfahrensfehler und ein haltloses Gutachten zwingen den Beschuldigten auf eine achtmonatige Odyssee durch die Gefängnisse. Bei der Staatsanwaltschaft versagen alle Kontrollmechanismen der Dienstaufsicht, ja wenden sich geradezu gegen den Beschuldigten. Während der Hauptverhandlung diagnostizieren zwei Gutachter bei Schusters Freundin eine schizotype Persönlichkeitsstörung. Es wird immer deutlicher, dass ihre Anwürfe frei erfunden sind. Am Ende wird der Angeklagte freigesprochen - doch seine Gesundheit und sein Ruf sind ruiniert. Ein Nichtjurist ohne guten Anwalt wäre für zwölf Jahre ins Gefängnis gewandert."

 

Bossi, Rolf: "Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger", Frankfurt/Main, 2005, S. 29

 

 

"Zehn Monate nach ihrem Einzug in Stendal wollte Otmar Schuster sich erstmals von seiner Freundin trennen. Da hatte Gabi Klein gerade eine Schwangerschaft vorgetäuscht. In ihrer Panik, ganz allein dazustehen, drohte sie Schuster, wenn sie mit ihm ´fertig´ wäre, werde er sich `nicht mehr auf die Straße trauen´ können. Seitdem steuerte die Beziehung unkontrolliert in die Katastrophe. Schuster begann zu erkennen, dass seine Partnerin psychologische Hilfe brauchte. Mehrfach schlug er ihr vor, eine Therapie zu machen - worauf sie erst recht tobte. Im Oktober 1998 war Schuster am Ende. Mit juristischer Kühle forderte er Gabi Klein schriftlich auf, binnen acht Tagen auszuziehen.

Die Frist ist gerade abgelaufen, da bleibt sie eine Nacht lang aus. Als sie heimkommt, schreit Schuster sie an und will wissen, wo sie war. Gabi klein gibt zu, die Nacht mit einem anderen Mann verbracht zu haben. Schuster packt ihre Sachen und schmeißt sie raus. Es kommt zu einer wüsten Schlägerei, Klein geht mit einem Messer auf ihn los. Nur mühsam kann er sie dank seiner körperlichen Überlegenheit bändigen. am nächsten Tag versöhnen sich die beiden noch einmal. Schusters Ärztin diagnostiziert eine Nierenprellung, eine Hodenquetschung und mehrere Blutergüsse.

Am 21. Oktober wird Schuster von seinem Vorgesetzten einbestellt. Eine Frau, die offenbar seine Lebensgefährtin sei, habe ihn wegen Körperverletzung und Bedrohung angezeigt. Ob er einen guten Anwalt habe? Von seinem Stendaler Rechtsbeistand erfährt er kurz darauf, dass Gabi Klein ihre Anzeige inzwischen um den Vorwurf der Vergewaltigung  erweitert hat."

 

Bossi, Rolf: "Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger", Frankfurt/Main, 2005, S. 32/33

 

 

Dass man in Fällen von Beziehungsgewalt Männern oft weniger glaubt als Frauen, führte in dem besagten Fall dazu, dass dem betroffenen Mann nicht nur nicht geglaubt wurde, sondern der Mann auch noch acht Monate strafrechtlicher Verfolgung inklusive Gefängnishaft durch die eigenen Kollegen ausgesetzt war. 

 

 

Mitunter gibt es auch Männer oder Frauen, die vergewaltigt werden "wollen". So z.B. offenbar im Fall des sogenannten Kannibalen von Rotenburg.

 

13.01.2006

Wollte das Opfer, was der Täter tat?

Wiederaufnahme des Verfahrens: Der „Kannibale von Rotenburg“ steht noch einmal vor Gericht

Von Karin Ceballos Betancur, Frankfurt am Main

 

Der Sitzungssaal 165 C des Landgerichts Frankfurt mit seiner aufsteigenden Pressetribüne gleicht einem Theater. Das Stück, das am Donnerstagmorgen gegeben wird, „Der Kannibale von Rotenburg“, ist eine Reinszinierung, eine Wiederaufnahme – vielleicht hält sich deshalb der Zuschauerandrang in Grenzen, während oben jede Menge Journalisten stehend den Auftritt des Angeklagten erwarten.

Verhandelt wird die Sache Armin Meiwes, angeklagt wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und Störung der Totenruhe. Der Tathergang ist hinlänglich bekannt, weil er schon einmal verhandelt wurde. Im Januar 2004 verurteilte das Landgericht Kassel den 44 Jahre alten Computertechniker wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Später kassierte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil und gab den Fall zurück, dieses Mal allerdings an das Landgericht Frankfurt. Meiwes drei Verteidiger sehen darin einen „willkürlichen“ Akt, durch den ihrem Mandanten sein „gesetzlicher Richter entzogen“ werde. Zuständig seien die Landgerichte Fulda, Marburg oder Gießen gewesen, nicht aber Frankfurt. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht jedoch bereits abgewiesen.

Meiwes selbst macht am Donnerstagmorgen vor der 21. Strafkammer einen aufgeräumten, entspannten Eindruck. Er trägt einen anthrazitfarbenen Anzug, ein schwarzes Hemd und eine längs gestreifte Krawatte. Sein schmallippiger breiter Mund verleiht seinem Gesicht meist ein verstimmtes Aussehen, wenn er nicht gerade lächelt. Vor der Mittagspause wird er sich mit seinen Verteidigern in ein Besprechungszimmer zurückziehen, um 40 Minuten des Schlachtvideos anzusehen, die ihm bisher nicht vorgelegt worden waren. Angefertigt hat er es selbst: Vom Moment der Penisamputation seines Opfers B., auch als „Entmannung“ eingeführt, bis zum Portionieren der menschlichen Fleischpakete, die Meiwes in seiner Gefriertruhe lagerte und nach und nach verzehrte, bis er verhaftet wurde.

Während die Staatsanwälte nun erneut versuchen werden, eine Verurteilung wegen „Tötung aus niederen Beweggründen“ zu erwirken, weicht auch die Verteidigung nicht von ihrer Strategie ab, es handele sich um eine im Strafgesetzbuch geregelte „Tötung auf Verlangen“. Denn das Opfer Bernd B. habe „bestimmt und ausdrücklich“ darum gebeten, getötet und verspeist zu werden. Ihr Mandant sei durch den „ausdrücklichen Wunsch zur Tat bestimmt“ worden. Der BGH verwarf diese Argumentation, weil der Wunsch B.s für Meiwes nicht „handlungsleitend“ gewesen sei. Am Nachmittag wurde der Prozess vertagt, weil der Angeklagte selbst sich zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern wollte.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/13.01.2006/2288351.asp

 

 

 

 

Ob eine Grenzüberschreitung oder eine Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht, ist unabhängig vom tatsächlichen Ablauf eines Geschehens auch eine Frage der Wahrnehmung und Interpretation. So würde das Opfer des "Kannibalen von Rotenburg", sich wahrscheinlich nicht als Vergewaltigungsopfer bezeichnen. Der Täter Armin Meiwes sieht das offenbar ähnlich.

Vergewaltigung als eine Triebabfuhr eines übererregten oder von seinen sexuellen Trieben gesteuerten Menschen zu bezeichnen, ist dummes Gequassel. Von daher ist das Gequatsche über sogenannte "Triebtäter" und ihrer angeblich möglichen "Entschärfung" durch Zwangskastration auf dem Niveau der Bild-Zeitung und dümmlicher Politiker/innen, denen mangels eigener Intelligenz nichts besseres einfällt, als im Stil nationalsozialistischer Denkklischees Menschen zu beurteilen und zur Abfuhr eigener sadistischer Impulse Hetzjagden vorzubereiten.

 

 

 

 

Sexuelle Nötigung

 

 

Strafgesetzbuch

§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1.

mit Gewalt,

2.

durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

3.

unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2.

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2.

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3.

das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2.

das Opfer

a)

bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b)

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

 

 

 

Wo die Grenze zwischen sexueller Belästigung und sexueller Nötigung liegt, ist mitunter nicht so leicht zu bestimmen und mitunter haben auch Staatsanwälte die es eigentlich besser wissen müssten, so wie in dem folgend geschilderten Fall Mühe das eine vom anderen zu unterscheiden:

 

 

Ekelattacken: Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben

Datum: 02.02.2006

Kurzbeschreibung:

STAATSANWALTSCHAFT MANNHEIM

Pressereferent

PRESSEMITTEILUNG

(02.02.2006)

 

Ekelattacken: Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen 22-jährigen jungen Mann zum Amtsgericht – Schöffengericht – Mannheim erhoben wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung. Dem früheren Studenten der Universität Mannheim wird zur Last gelegt, im Zeitraum November 2004 bis Mai 2005 im Bereich der Mannheimer Innenstadt und am Stephanienufer auf dem Lindenhof in vier Fällen junge Frauen im Alter zwischen 21 und 24 Jahren sexuell belästigt zu haben. Drei der Frauen habe er von ihm in einem Plastikbecher mitgeführtes Sperma ins Gesicht geschüttet bzw. auf den Kopf und in das Gesicht geschmiert, um sich hierdurch sexuell zu erregen. In einem Fall habe er sein Opfer am Nacken ergriffen, festgehalten und versucht, der jungen Frau Sperma, das er auch hier wieder in einem Plastikbecher mit sich führte, einzuflößen.

Nachdem bei der Polizei zunächst mehrere Anzeigen gegen Unbekannt eingegangen waren, konnte der Beschuldigte bei den hierauf durchgeführten polizeilichen Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen aufgrund der Täterbeschreibungen der geschädigten Frauen im Innenstadtbereich als Tatverdächtiger festgestellt werden. Die jungen Frauen erkannten bei den hiernach veranlassten Lichtbildvorlagen den nunmehr angeklagten Mannheimer zweifelsfrei als den Täter der üblen Belästigungen wieder. Dieser räumte bei der nachfolgenden Vernehmung ein, den jungen Frauen Sperma in das Gesicht geschüttet zu haben, bestreitet allerdings, aus sexuellen Motiven gehandelt und Gewalt angewandt zu haben. Da bei der Durchsuchung seiner Wohnung zwei Schlagringe und ein Butterflymesser gefunden wurden, umfasst die Anklage außerdem den Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Grossmann

Staatsanwalt (GL)

Dienstgebäude L 4, 15 in 68149 Mannheim

Telefon: 0621/292-7106 — Telefax: 0621/292-7120

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1194041/index.html?ROOT=1176041

 

 

 

Wie man lesen kann, wird in der Pressemitteilung einiges durcheinander gemengt, mal wird von sexueller Nötigung gesprochen, mal von sexueller Belästigung - die allerdings nur dann ein Straftatbestand ist, wenn sie die Grenze der sexuellen Nötigung erreicht oder eine exhibitionistische Handlung darstellt. Ob der 22-jährige junge Mann, der zweifellos ein paar lockere Schrauben im Kopf hat, um es einmal salopp zu formulieren, die Frauen sexuell genötigt hat, ist offenbar zwischen dem angeklagten Mann und der Staatsanwaltschaft strittig, denn der Mann behauptet, er hätte keine Gewalt angewendet. Er behauptet auch - strafrechtlich möglicherweise von einem Anwalt gut beraten - er hätte auch keine sexuellen Motive gehabt, so dass der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch womöglich nicht greift.

 

3.

unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

 

 

Die Frauen als Opfer wären dann zwar schutzlos, weil überraschend "überfallend", nicht aber sexuell dem Tun des Mannes ausgesetzt gewesen, wenn dieser keine sexuelle Motive gehabt hätte. Strafrechtlich gesehen wäre das Verhalten des Mannes - wenn man dem von ihm vorgetragenen Tatvorgang folgen würde - dann das gleiche, als wenn er den Frauen Sirup ins Gesicht geschmiert hätte, was ebenfalls nicht sexuell motiviert zu sein braucht.

Wie man sieht, das Strafrecht ist eine komplizierte Sache, so wie die Gehirnwindungen des jungen Mannes offenbar auch. Womöglich hat er eine schlechte Kinderstube gehabt oder mit seiner übergriffigen Mutter Sonntags immer Spermaspiele gespielt. 

 

 

 

 

 

Vorwurf sexueller Gewalt

 

Das vermeintliche Opfer hat nun eine Menge Ärger

Justiz: Anzeige wegen Vergewaltigung, um dem Mann eins auszuwischen – Freispruch

RAUNHEIM. War es nun eine strafbare Vergewaltigung in der Ehe oder nicht? Diese Frage hatte gestern das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Hanke zu klären. Eigentlich schien alles klar. Die 34 Jahre alte Frau, die als Nebenklägerin auftrat, hatte in ihrer polizeilichen und auch in der richterlichen Vernehmung sehr detailliert das Geschehen am Morgen des 25. September 2005 in ihrer Wohnung geschildert. Zur Tatzeit lebte die Türkin von ihrem 37 Jahre alten Landsmann getrennt. Besuche fanden häufig statt wegen der Kinder, die beim Vater aufwuchsen. Man stritt sich oft wegen der Kinder. Genauso oft fand aber auch die Versöhnung im Bett statt. So auch an diesem Morgen. Diesmal führte sie aber am nächsten Tag zur Anzeige bei der Polizei. Im dreiseitigen Polizeiprotokoll schilderte das vermeintliche Opfer genau die Gewaltanwendung durch ihren Ex-Mann. „Der ist größer und schwerer als ich, kann Kickboxen. Ich hatte keine Chance“, so die Nebenklägerin damals.

Gestern sah die Schilderung etwas anders aus. Sicher habe sie es erst nicht gewollt, da sie mit ihm gestritten hat. Sie habe sich in ihren Rechten als Frau verletzt gefühlt. Ihr Mann habe ihr nach dem Beischlaf gesagt, dass er eine andere Frau heiraten wolle. Zwei Tage nach der Anzeige wollte das vermeintliche Opfer die Anzeige schriftlich zurückziehen. Wochen später erklärte sie dann, dass sie doch auf der Anzeige bestehe.

Bei der daraufhin anberaumten richterlichen Vernehmung mit einem Dolmetscher schilderte sie in etwa den gleichen Sachverhalt wie bei der Polizei. In der ersten Hauptverhandlung machte sie dann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ihr Ehemann bestritt die Tat und sprach von einem einvernehmlichen Verkehr mit seiner Frau.

Am gestrigen Verhandlungstag wurde dann die Strategie gewechselt. Dieses Mal versuchte das vermeintliche Opfer die Sache zu erklären. Immer wieder ließ sie vom Dolmetscher übersetzen, dass sie nur zum Ausdruck bringen wollte, dass sie sich in ihren Rechten als Frau verletzt gefühlt habe. Letztendlich gingen sowohl Gericht als auch Anklagevertretung davon aus, dass die Frau die Justiz dazu benutzt habe, um ihrem Ehemann eins auszuwischen. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde der Nebenklägerin vorgeworfen, dass sie mit ihrem Verhalten der Justiz und der Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen habe. Da man auch keine äußeren Verletzungen hat feststellen können, konnte auch die Gewaltanwendung nicht aufrecht erhalten werden.

Die Urteilsbegründung begann mit einem alten deutschen Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Hätten sie davon Gebrauch gemacht, so Richter Hanke zu der Nebenklägerin, hätten sie sich viel Ärger erspart. Ihr Mann, mit dem sie inzwischen wieder zusammenlebt, wird freigesprochen.

Gegen seine Frau werden Verfahren wegen falscher Verdächtigung und falscher Aussage bei der richterlichen Vernehmung eingeleitet. Außerdem hat sie die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dieter Wüst

3.9.2008

www.echo-online.de/3/template_detail.php3?id=652924&search_text=Justiz:+Anzeige+wegen+Vergewaltigung,+um

 

 

 

Wo immer Menschen das Strafrecht zur Verfügung gestellt wird, da wird es auch dazu missbraucht, eigene Kränkungen zu befriedigen und Rachebedürfnisse zu stillen (man denke bei dem Thema weiblicher Kränkung an das Märchen vom Dornröschen). Besonders gut bietet sich zur Kompensation weiblicher Kränkungsgefühle der Vorwurf sexueller Gewalt durch den Mann an. 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Mittwoch, 31. Oktober 2008

An: info@maennerberatung.de

Betreff:

 

Guten Tag !

Was kann ich tun wenn eine Frau behauptet, ich hätte Sie gegen Ihren Willen bzw. mit Einsatz meiner körperlichen Überlegenheit zu sexuellen Handlungen genötigt?

Konkret habe ich seit Monaten einen Flirt mit der Schwester einer Freundin. Vor 2 Wochen wurde es intimer, eigentlich alles außer Geschlechtsverkehr.

Jetzt hat sie es bei der Freundin und deren Familie so dargestellt, als hätte ich Sie dazu gezwungen.

Davon kann aber nicht die Rede sein, ganz im Gegenteil. Sie war initiativ.

 

Nun überlege ich Anzeige wegen Verleumdung zu erstatten. Dies würde das Verhältnis zu der Freundin und der gesamten Familie sicher noch weiter belasten, was ich gerne vermeiden möchte.

Allerdings möchte ich diese ungeheuerliche Anschuldigung auch nicht im Raum stehen lassen.

 

 

 

Reicht es einer narzisstisch strukturierten Frau zur Befriedigung ihres Rachebedürfnisses nicht aus, sich auf Verleumdungen im persönlichen Umfeld des Mannes zu beschränken, wird von ihr im Einzelfall auch das Strafrecht instrumentalisiert. Und da es genügend narzisstische männliche Richter gibt, die nur auf eine passende Gelegenheit warten, sich als Frauenretter zu betätigen, hat diese Strategie mitunter auch Erfolg.

 

Im Einzelfall reicht dem Strafrichter, bzw. dem Schöffengericht ein glaubwürdig vorgetragener Vergewaltigungsvorwurf und schon findet sich der beschuldigte Mann im Knast wieder. Das ganze nennt man dann auch Rechtsstaat, an den viele Menschen glauben, wie die Kinder an den Weihnachtsmann. 

Selbstredend betrifft das in der Praxis nur beschuldigte Männer, denn dass eine Frau wegen des Vorwurfes sexueller Nötigung oder sexueller Gewalt mit dem Strafrecht in Konflikt kommt, ist recht selten. Dies liegt sicher nicht daran, das es solche Frauen nicht gibt, sondern erst einmal an der fehlenden Vorstellungskraft der meisten Menschen, denen das Bild der Heiligen Mutter und gütigen Jungfrau Maria implantiert ist, bei der man nicht im Traum daran denken würde, diese hätte jemals Sex in ihrem Leben gehabt, geschweige denn diesen offen oder subtil erzwungen.

Wie auch immer. Frauen sind keine Engel, auch wenn sich viele Männer das wünschen mögen. Und so kommt es immer wieder vor, dass Frauen auch in der Rolle der ungeladenen dreizehnten Fee aus dem Märchen vom Dornröschen agieren. Statt nun alle Schlossbewohner samt Dornröschen in einen hundertjährigen Schlaf zu versetzen, trägt die moderne dreizehnte Fee bei der Polizei vor, sie wäre von einem Mann vergewaltigt worden.

So etwa in einem uns am 17.03.20008 bekannt gewordenen Fall, der sich im Zeitraum von 1990 bis 1995 in Berlin und hier im speziellen am Amtsgericht Tiergarten zugetragen haben soll. Der ganze Schwindel einer angeblichen Vergewaltigung flog erst dann auf, als das angebliche Opfer mehrmals nicht zum Gerichtstermin erschien und sich mit gefälschten Krankschreibungen entschuldigte. Schließlich gab die Frau zu, dass sie die angebliche Vergewaltigung erfunden hatte, wohl weil sie an dem Mann interessiert war, dieser aber nicht an ihr.

Hätte die Frau ihren Kurs ohne die Fälschung von Krankenscheinen voll durchgezogen, so wäre der Mann mit ganz sicher zu einer Strafhaft verurteilt worden, denn die Aussage und Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers wurde zum alleinigen Maßstab von schuldig und unschuldig gemacht. Wie viele Männer in gleicher Sache womöglich unschuldig in deutschen Gefängnissen, weiß wohl nur der liebe Gott, doch wenn es auch nur zehn sind, dann sind es zehn zu viel.

 

Vergleiche hierzu auch: 

Joachim Burgheim; Hermann Friese: "Unterscheidungsmerkmale realer und vorgetäuschter Sexualdelikte", In: "Kriminalistik"; 8-9/2006, S. 510-516

Arnold Hinz: "Geschlechtsstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als `sexueller Missbrauch` Eine experimentelle Studie"; In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001; 14: 214-225

Christine Künzel: "Zwischen Fakten und Fiktionen: Überlegungen zur Rolle des Vorstellungsvermögens in der richterlichen Urteilsbildung", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 25 (2004), Heft 1, S. 63-77

H. Stoffels; C. Ernst: "Erinnerung und Pseudoerinnerung. Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein.", In: "Nervenarzt", 2002, Heft 5, S. 445-451

Bärbel Wardetzki: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

 

 

 

 

 

 

Literatur: 

Joachim Burgheim; Hermann Friese: "Unterscheidungsmerkmale realer und vorgetäuschter Sexualdelikte", In: "Kriminalistik"; 8-9/2006, S. 510-516

Thomas Eckes: "Ambivalenter Sexismus und die Polarisierung von Geschlechterstereotypen", In: "Zeitschrift für Sozialpsychologie", 32(4), 2001, S. 235-247

Thomas Hartmann: "Psychotherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern", In: "Gesprächspsychotherapie und Personenzentrierte Beratung", 2/2005, S. 189-193

Arnold Hinz: "Geschlechtsstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als `sexueller Missbrauch` Eine experimentelle Studie"; In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001; 14: 214-225

Bernd-Heinrich Kloos: Die haben es immer wieder geschafft, denen einzuimpfen, verführt gewesen zu sein. Sexuelle Ausbeutung männlicher Opfer durch Täterinnen; Systhema - Heft 1 - 1996 - http://www.if-weinheim.de/images/stories/systhema/1996/1_1996/Sys_1_1996_Kloos.pdfhttp://www.if-weinheim.de/images/stories/systhema/1996/1_1996/Sys_1_1996_Kloos.pdf

Christine Künzel: "Zwischen Fakten und Fiktionen: Überlegungen zur Rolle des Vorstellungsvermögens in der richterlichen Urteilsbildung", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 25 (2004), Heft 1, S. 63-77

Angela May: «Jungen und Männer als Opfer von (sexualisierter) Gewalt», Verlag die jonglerie 2003, ISBN: 3936635080 (nur noch gebraucht erhältlich)

Max Steller, Claudia Böhm: „Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Persönlichkeitsstörungen“, In: „Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie“; 56 (2) 2008, 101-109

H. Stoffels; C. Ernst: "Erinnerung und Pseudoerinnerung. Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein.", In: "Nervenarzt", 2002, Heft 5, S. 445-451

Bärbel Wardetzki: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

Michael Wehner: "Sexualisierte Gewalt gegen Männer", Diplomarbeit an der Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Sozialwesen, 2007

Justus Wertmüller; Uli Krug: "Infantile Inquisition. Vergewaltigungsdebatten in der Szene: Verdränger werden Verfolger"; In: Bahamas", 32-2000, S. 27-32

 

 

 

 

Anfragen und Mitteilungen zum Thema

Unsere E-Mail Beratung ist kostenfrei für die erste von Ihnen an uns gesendete E-Mail und unsere darauffolgende Rückmeldung, bzw. unsere Antwort auf Ihre Fragen. Für eventuelle weitere Korrespondenz, in der wir ausführlicher als in unserer ersten Rückmeldung auf Ihre Fragen eingehen können, kostet je E-Mail 20 €.

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In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe telefonische oder persönliche Beratung. Geeignete Beratungsstellen und Berater finden Sie in Wohnortnähe oder auch über das Internet.

Bei Interesse können Sie bei uns eine Einzelberatung, Paarberatung oder telefonische Beratung vereinbaren. Zeitdauer und Kosten nach vorheriger Absprache.

Falls Sie eine persönliche oder telefonische Beratung wünschen, finden Sie nähere Informationen hier.

 

Nachfolgend können Sie ausgewählte Anfragen an uns und unsere Antworten darauf einsehen. Die persönlichen Angaben (Namen, Alter, Orte, etc.) der Absender und anderer beschriebener Personen wurden teilweise verfremdet, um die Anonymität der betreffenden Personen zu wahren.

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 7. Juni 2011 23:39

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Ihre Meinung wäre mir sehr wichtig...

Wichtigkeit: Hoch

 

 

Hallo,

Ich habe auf der Suche im Internet ihre Seite gefunden und hoffe nun, das sie mir weiterhelfen können. Ich habe eine Ähnliche Mail einer Psychologin geschickt die mir jedoch sagte, das sie von einer Art „sexueller Nötigung“ an erwachsenen Männern noch nichts gehört hätte. Sie könne es zwar nicht ausschließen das es sowas gibt, sie selber habe aber einen solchen Fall noch nicht erlebt.

Mein Mann besteht aber auf seine Version ( folgt unten). Ich bin hin und her gerissen. Ich würde ihm gerne glauben, bin aber ( gerade auch nach der Psychologen Meinung) etwas irritiert.

Vielleicht haben Sie mehr Erfahrung mit solchen Dingen und können mir mehr dazu sagen. Vor allem auch aus Sicht eines Mannes, denn davon verstehe ich recht wenig.

Hier also die Geschichte:

Mein Mann und ich sind seit 19 Jahren (es ist unsere erste Beziehung) zusammen. Wir hatten ( und haben) immer eine SEHR innige Beziehung zueinander, vertrauen uns blind und sind einander (neben unseren Kindern) die wichtigsten Menschen.

Vor 7 Jahren hat mein Mann dann aber eine junge Frau (20) beim Sport (Karate) kennen gelernt mit der er sich zunächst nur ( wie mit den anderen beim Training auch) gut unterhielt. Ich lernte Sie (sie hieß Manuela) auf einem Weihnachtsessen des Vereins auch kennen. Mich schien sie aber nicht leiden zu können. Meinen Mann hingegen umgarnte sie ständig. Auf dem Nachhauseweg sagte ich meinem Mann das sie etwas im Schilde führen würde. Er aber beruhigte mich und sagte das würde mir nur so vorkommen. Außerdem sei sie gar nicht sein Typ. Man muss dazu sagen, das sie eher der Typ „graue Maus“ war. Sie hatte eine eher unvorteilhafte Brille, war mollig und schien nicht viel auf ihr Äußeres zu geben.

...

Wir haben eine, wie ich eben schon schrieb, sehr harmonische und liebevolle Beziehung und die möchte ich wegen der „alten Sache“ auch nicht riskiert. Dennoch ist es mir ein Bedürfnis eine „Überschrift“ für das Ganze zu finden. Außerdem merke ich, das mein Mann, jetzt nach der Beichte, unter der Sache unglaublich leidet. Er hat stark abgenommen und Herzrhythmusstörungen bekommen. In den letzten Jahren fiel mir auch oft auf, das er zeitweise sehr depressiv wirkte. Er „bestrafte“ sich oft selbst, indem er sich keine Rechte in der Familie einräumte. Wenn wir beispielsweise nicht gekocht haben und auswärts essen gekauft haben, brachte er sich nie etwas mit. Seinen Weg zur Arbeit (40 Kilometer entfernt) erledigte er ständig mit dem Fahrrad und der Bahn, damit ich das Auto haben kann. Er steht dafür 1 ½ Stunden früher auf. Bei allem nimmt er sich zurück. Man hatte immer das Gefühl er empfindet sich als nicht Wert genug, die gleichen Rechte zu haben wie der Rest der Familie. Ich versuchte oft mit ihm darüber zu reden, das er sich nicht so „Wertlos“ machen solle. Er reagiert dann aber immer sauer und bestand weiterhin darauf. Wenn ich ihm beispielsweise einfach etwas zu essen mitbrachte, bekamen wir Ärger, weil er das nicht wollte. Er begründete das damit, das die Familie nicht genug Geld hätte. Wenn ich ihm dann sagte, das dann keiner aus der Familie etwas kaufen könnte und alle nur trockene Nudeln oder Ähnliches essen könnten, blockte er ab. Heute weiß ich, das dieses sich nicht Wert genug fühlen, von dieser Geschichte kommt. Er denkt, weil er Fremdgegangen ist, wäre er es nicht wert die gleichen Rechte zu haben.

 

 

Auch aus diesem Grund und natürlich um auch selber Ruhe zu bekommen ist es mir sehr wichtig die Sache nun endlich zu verarbeiten. Ich kann es aber wie gesagt nur, wenn ich für mich die wahre Geschichte gefunden habe. Auch wenn sie schlecht für mich ausgeht und sich herausstellt, das er sich verliebt haben sollte und mich verlassen wollte, würde ich es wissen wollen. Mir ist es nur wichtig die Wahrheit zu erfahren, egal wie diese aussieht. Dann kann ich damit Arbeiten und es endlich „einmotten“.

 

Bitte schreiben Sie mir ihre ehrliche Meinung zu dem Ganzen. Ich wäre ihnen wirklich sehr dankbar.

 

 

 

Viele, liebe Grüße

...

 

 

Hallo Frau ...,

die Wahrheit gibt es nicht. Es gibt nur Wahrnehmungen. Ihr Mann hat seine Wahrnehmung und ich gehe davon aus, dass er Ihnen diese Wahrnehmung geschildert hat.

Es liegt nun an Ihnen, ob Sie diese Wahrnehmung akzeptieren wollen oder nicht.

Halten Sie sich, wenn möglich nicht unnötig damit auf, in das Weltall hineinleuchten zu wollen, in der Hoffnung im Strahl des Scheinwerfers könnten Sie unbekannte Planetensysteme entdecken.

Das wäre doch recht töricht, grad so wie die Schildbürger, als sie das Licht mit Säcken in ihr fensterloses Rathaus tragen wollten.

 

Gute paartherapeutische Angebote finden Sie übrigens unter www.familientherapie.org

 

 

Gutes Gelingen

 

Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 12. Oktober 2009 15:06

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Sexuelle Nötigung und nun die Vorladung zum Vaterschaftstest

 

 

Guten Tag

Ich schreibe diese Mail im Namen vom meinem Partner.

Mein Partner hat letzte Woche ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, er ist als potenzieller Vater genannt worden.

Nun... Es ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, dass wir uns mal richtig gehend gezofft hatten. In dieser Zeit ging es ihm sehr schlecht. Es haute ihn einfach von den Socken, dass ich ihn aufgeben wollte. Er hatte mir damals, kurz danach mal von Suizidgedanken erzählt. Nun die Gedanken waren, so wie er am Freitag erzählte, ein misslungener Versuch vor den Zug zu springen. Eine Arbeitskollegin hatte ihn davon abgehalten. Sie wäre anschliessend mit ihm Kaffeetrinken gewesen, und hätte ihn für ein paar Tagen bei sich aufgenommen. (wir leben in einer Fernbeziehung). Er erzählte, dass sie sich liebevoll um ihn gekümmert hatte, und er zu nichts mehr fähig war. Nur erzählte er auch, dass sie desöftern versucht hatte ihn zu knutschen an ihm zu fummeln... Er hätte ihr anscheinend dauernd gesagt, dass er das nicht möchte und sie weg gestossen. Dies ging 3 Tage so. Am dritten Tag wäre er auf dem Sofa gelegen (angezogen). Sie sei zu ihm gekommen, hätte solange sein Penis gerieben bis dieser stand. Er hatte ihr anscheinend zu verstehen zu geben, dass Sie aufhören soll und hat weggeschaut und geweint. Sie hatte nicht auf ihn gehört, öffnete sein hosen, hob ihre kleider und vollführte den geschlechtsakt. Wie er mir das am Freitag erzählte schlotterte es ihm am ganzen Körper und weinte. Danach wollte er duschen gehn. (Ich glaube ihm).

Eine Woche danach hatte er erfahren, dass die Dame ihre Stelle fristlos verlassen hatte und seither hatte er nichts mehr von Ihr gehört.

Letzte Woche er hatte Post vom Jugendamt bekommen. er wird zum Vaterschaftstest eingeladen. Der Test findet diesen Mittwoch statt.

Meine Frage an Euch. Was können wir tun? Einerseits muss er Unterhalt zahlen? Soll er Anzeige erstatten? Wo und Wie? Oder ist eh schon alles zu spät? Wobei er selber sagt, das ihm das alles so peinlich ist und er es nur noch vergessen möchte. Ich finde die Person soll nicht ungeschoren davon kommen.

 

 

 

Hallo Frau ...,

Ihr Freund kann Strafanzeige gegen die Frau erstatten, denn nach seiner Schilderung hat die Frau gegen seinen Willen Geschlechtsverkehr mit ihm ausgeübt. Dass Ihr Freund sich dagegen körperlich nicht gewehrt hat, steht dem nicht entgegen, denn das "natürliche" körperliche Abwehrverhalten gegen einen sexuellen Übergriff kann durch psychische Blockaden bei Ihrem Freund, der sich in dieser Zeit offenbar einer schweren persönlichen Krise (Suizidalität) befand, blockiert gewesen sein.

Der Staatsanwalt prüft nach Eingang der Strafanzeige und nach entsprechenden Ermittlungen der Polizei, ob Anklage gegen die Frau erhoben wird. Da es für das Geschehen hier nur zwei Zeugen gibt, würde dann sicher auch die Glaubhaftigkeit der Zeugen beurteilt werden.

Etwaige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Ihres Freundes gegen die Frau wegen entstehender Unterhaltszahlungen für das Kind sind auch denkbar.

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Mittwoch, 31. Oktober 2008

An: info@maennerberatung.de

Betreff:

 

Guten Tag !

Was kann ich tun wenn eine Frau behauptet, ich hätte Sie gegen Ihren Willen bzw. mit Einsatz meiner körperlichen Überlegenheit zu sexuellen Handlungen genötigt?

Konkret habe ich seit Monaten einen Flirt mit der Schwester einer Freundin. Vor 2 Wochen wurde es intimer, eigentlich alles außer Geschlechtsverkehr.

Jetzt hat sie es bei der Freundin und deren Familie so dargestellt, als hätte ich Sie dazu gezwungen.

Davon kann aber nicht die Rede sein, ganz im Gegenteil. Sie war initiativ.

 

Nun überlege ich Anzeige wegen Verleumdung zu erstatten. Dies würde das Verhältnis zu der Freundin und der gesamten Familie sicher noch weiter belasten, was ich gerne vermeiden möchte.

Allerdings möchte ich diese ungeheuerliche Anschuldigung auch nicht im Raum stehen lassen.

 

 

 

Hallo Herr ... ,

Die Strafanzeige können Sie sich für später aufheben. Zur Zeit reicht es völlig aus, wenn Sie in einem kurzen Brief an die in diese Sache einbezogenen Leute, mitteilen, dass die Behauptung der Frau nicht zutreffen.

 

Richtig ist vielmehr:

Konkret hatte ich seit Monaten einen Flirt mit der Schwester einer Freundin. Vor 2 Wochen wurde es intimer, eigentlich alles außer Geschlechtsverkehr. Die Initiative für den Flirt ging von ihr aus. 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 3. Dezember 2007 20:25

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Kontaktstörung durch Mißbrauch vom Vater?

 

Hallo Herr Thiel,

mit Interesse habe ich Ihre Internetseite gelesen.

Mein Vater (inzwischen verstorben) war Alkoholiker, was zu Eheproblemen mit meiner Mutter führte. Während seiner Trunkenheit ließ er dann seinen Frust an mir aus. Sei es öffentlich in Form von Beleidigungen oder das er sich mir zwischen meinem 6. und 13. Lebensjahr sexuell verging (in jeglciher perverser Form). Mit der Pubertät kamen dann Schmähungen von ihm, dass ich eine Schwuchtel sei, weil ich dabei Erektionen bekam und von ihm zum Orgasmus gebracht wurde (in der tat erlebte ich meinen ersten Orgasmus während einer Vergewaltigung) Es hörte schließlich auf, als meine Mutter sich von ihm scheiden ließ und ich zu ihr zog. Ich habe mit meiner Mutter darüber nie wirklich gesprochen, sie hat nur einmal eine Andeutung gemacht, daher glaube ich, dass sie davon wußte. (Sie erzählte mir, dass sie einmal von einem Betriebsausflug wiederkam und meinen Vater und mich nackt schlafend im Bett fand).

Ich war zu der Zeit sehr verschlossen und habe mich vor allem für meine Orgasmen sehr geschämt. Ich habe eigentlich gehofft mein Leben allein in den Griff zu bekommen. Nach einigen Jahren die inzwischen vergangen sind muss ich aber zurückblickend feststellen, dass ich große Schwierigkeiten habe Beziehungen oder Freundschaften zu anderen aufzubauen, bzw. wenn ich es doch schaffe, diese schnell wieder in die Brüche gehen. Ebenso fühle ich eine starke Zerrissenheit zwischen dem wie ich mich innerlich fühle (Abfall), während ich aber öffentlich / beruflich ständig als positiv eingestellt darstellen muß.

Mich würde nun interessieren wie aus diesem Scheiß rauskomme. Gibt es geeignete Therapiemethoden?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüssen

...

 

 

 

 

Hallo Herr ... ,

Sie schreiben: Mein Vater (inzwischen verstorben) war Alkoholiker, was zu Eheproblemen mit meiner Mutter führte.

 

Man könnte aber auch (systemisch) sagen:

Mein Vater (inzwischen verstorben) war Alkoholiker, aufgrund von Eheproblemen mit meiner Mutter.

 

Möglicherweise hatte Ihre Mutter eigene (perverse?) Interessen daran, wie Ihr Vater mit Ihnen umging.

 

 

Meine Deutungen mögen etwas provokativ sein, ich hoffe dass Sie das nicht von der Erweiterung Ihres Lösungsraumes abhalten wird.

 

 

Sie fragen: Mich würde nun interessieren wie aus diesem Scheiß rauskomme. Gibt es geeignete Therapiemethoden?

 

1. Sie kommen "aus diesem Scheiß", in dem Sie sich auf dem Weg aus der Scheiße in die Sonne machen, um es mal ganz platt zu sagen.

2. Geeignete Therapiemethoden gibt es viele - gucken Sie mal hier www.dgsf.org.

Günstig kann eine systemisch-körperorientierte Therapiemethode sein - gucken Sie mal hier www.gstb.org

 

 

Viel wichtiger ist aber ein geeigneter Therapeut, der Sie dabei unterstützen kann, aus der Scheiße in die Sonne und ins Offene zu kommen, denn was nützt die beste Theorie, wenn sich keiner findet, der sie auch praktisch umsetzen kann.

 

Der Gang aufs Land

An Landauer

 

Komm! ins Offene, Freund! zwar glänzt ein Weniges heute

Nur herunter und eng schließet der Himmel uns ein.

Weder die Berge sind noch aufgegangen des Waldes

Gipfel nach Wunsch und leer ruht von Gesange die Luft.

Trüb ists heut, es schlummern die Gäng' und die Gassen und fast will

Mir es scheinen, es sei, als in der bleiernen Zeit.

Dennoch gelinget der Wunsch, Rechtglaubige zweifeln an Einer

Stunde nicht und der Lust bleibe geweihet der Tag.

Denn nicht wenig erfreut, was wir vom Himmel gewonnen,

Wenn ers weigert und doch gönnet den Kindern zuletzt.

Nur daß solcher Reden und auch der Schritt’ und der Mühe

Wert der Gewinn und ganz wahr das Ergötzliche sei.

Darum hoff ich sogar, es werde, wenn das Gewünschte

Wir beginnen und erst unsere Zunge gelöst,

Und gefunden das Wort, und aufgegangen das Herz ist,

Und von trunkener Stirn' höher Besinnen entspringt,

Mit der unsern zugleich des Himmels Blüte beginnen,

Und dem offenen Blick offen der Leuchtende sein.

 

Denn nicht Mächtiges ists, zum Leben aber gehört es,

Was wir wollen, und scheint schicklich und freudig zugleich.

Aber kommen doch auch der segenbringenden Schwalben

Immer einige noch, ehe der Sommer, ins Land.

Nämlich droben zu weihn bei guter Rede den Boden,

Wo den Gästen das Haus baut der verständige Wirt;

Daß sie kosten und schaun das Schönste, die Fülle des Landes

Daß, wie das Herz es wünscht, offen, dem Geiste gemäß

Mahl und Tanz und Gesang und Stutgards Freude gekrönt sei,

Deshalb wollen wir heut wünschend den Hügel hinauf.

Mög' ein Besseres noch das menschenfreundliche Mailicht

Drüber sprechen, von selbst bildsamen Gästen erklärt,

Oder, wie sonst, wenns andern gefällt, denn alt ist die Sitte,

Und es schauen so oft lächelnd die Götter auf uns,

Möge der Zimmermann vom Gipfel des Daches den Spruch tun,

Wir, so gut es gelang, haben das Unsre getan.

 

Aber schön ist der Ort, wenn in Feiertagen des Frühlings

Aufgegangen das Tal, wenn mit dem Neckar herab

Weiden grünend und Wald und all die grünenden Bäume

Zahllos, blühend weiß, wallen in wiegender Luft,

Aber mit Wölkchen bedeckt an Bergen herunter der Weinstock

Dämmert und wächst und erwarmt unter dem sonnigen Duft.

 

24. Woche 48. Woche Titelseite Kalender Gedichte A-Z

 

Friedrich Hölderlin

 

 

 

Beste Grüße

 

Peter Thiel

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 14. Februar 2007 17:05

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Buchvorstellung

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

in der Schule muss ich demnächst eine Buchvorstellung halten. Ich werde das Buch „Kurzer Rock“ von Christina Wahldén vorstellen. Dieses Buch geht um eine Vergewaltigung. (Ein 16-jähriges Mädchen wurde von zwei Mitschülern vergewaltigt. Sie meint, dass sie selbst Schuld hat, weil sie geflirtet hat, betrunken war und ein kurzes Kleid anhatte, aber ihre beste Freundin Cilla findet, dass sie so betrunken sein und ein kurzes Kleid anhaben kann, ohne dass sie vergewaltigt wird. Madde fühlt sich trotzdem beschmutzt und verängstigt.)

 

Ich möchte zu diesem Thema „Vergewaltigung“ oder „sexueller Missbrauch“ auch noch etwas sagen. Im Internet hab ich auch schon ein bisschen recherchiert und da kam ich auf ihre Seite. Deswegen möchte ich Sie bitten mir vielleicht ein bisschen schreiben, warum der Täter nicht selbst Schuld hat, wie so etwas passiert, was das überhaupt ist etc.

 

Natürlich werde ich dies nicht kopieren, sondern nur als Vorlage benutzen.

 

Vielen Dank schon im Voraus

 

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 

 

 

 

 

 

 

Hallo ... ,

der Begriff der "Schuld" ist eine Konstruktion.

 

Vergleiche hierzu:

 

Paul Watzlawick: "Gesund in kranker Umgebung", In: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Beiträge zum Konstruktivismus."; Piper, 1981

 

Ob jemand als schuldig angesehen wird oder nicht, hängt also immer vom jeweiligen Betrachter ab. So kann man je nach eigenem Wertmassstab der Ansicht sein, eine Schülerin die einen kurzen Rock anhat, würde selbst daran schuld sein, dass zwei männliche Mitschüler mit ihr sexuelle Kontakte haben, obwohl sie das nicht möchte. Man kann aber auch der Ansicht sein, ein 16-jähriges Mädchen kann sich in Gegenwart von zwei männlichen Mitschülern verhalten wie sie will (kurzer Rock, kokette Blicke, etc.), ohne dass es zu sexuellen Kontakten kommt. In diesem Fall wären die beiden Mitschüler schuldig.

 

 

Da ich aber die Schilderung in dem von ihnen genannte Buch nicht kenne, kann ich dazu auch keinen eigenen Standpunkt mitteilen. Vielleicht kopieren Sie mir noch die betreffenden Seiten und senden mir diese zu.

 

 

 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 7. Januar 2007 22:14

An: info@maennerberatung.de

Betreff: wurde mein bruder von der mutter mißbraucht?

 

hallo,

ich bin eine frau mitte dreißig und beschäftige mich zur zeit eigentlich mit meinem dramatisch schlechten verhältnis zu meiner mutter, wäre aber nie auf die idee des mißbrauchs durch sie gekommen.

meine mutter hat uns alleine großgezogen, meinen vater hat sie rausgeworfen, als ich ca. 8 jahre und mein bruder 4 1/2 jahre alt waren (mein vater hatte meine mutter oftmals betrogen).

nach dem auszug meines vaters hat meine mutter meinen vater verteufelt und immer wieder versucht, jeglichen kontakt und auch die sympathie zu ihm zu unterbinden.

wir schliefen sehr oft mit ihr in einem bett, ich habe aber den eindruck, dass dies von uns kindern ausging. dabei kuschelte sie sich eng an uns und wir mussten unser bein zwischen ihr bein klemmen. ich weiß nicht, ob das schon mißbrauch ist...

nun ist mir aber plötzlich die erinnerung gekommen, dass meine mutter mit meinem jüngeren bruder in unserer kindheit "zungenkuss" geübt hat. nur sehr langsam wird mir klar, dass das mit sicherheit mißbrauch war.

ich habe den schlimmen verdacht, dass da noch mehr an mißbrauch (bei meinem bruder) war. ich habe mich dann anfang der pubertät stark von meiner mutter

zurückgezogen, sie hat mich sehr oft brutalst geschlagen und eine art allianz mit meinem bruder gegen mich gebildet. dies begründete sie mit meiner starken ähnlichkeit zu meinem (verteufelten) vater und dass mein bruder ihr viel ähnlicher und daher näher war.

die beziehung meiner mutter zu meinem bruder war sehr eng, seit mein vater weg war. mein bruder war schon 5 und wurde immer noch von ihr herumgetragen (ich erinnere mich, dass die leute in der straßenbahn sich gewundert haben, denn mein bruder war immer schon sehr groß und schwer).

ich erinnere mich, dass ich als kind nicht nur sehr eifersüchtig auf ihn war sondern dass ich mich auch zunehmend einsamer fühlte und schließlich ganz in einer depression zurückzog ...). ich zog mit 14 jahren von zu hause aus bzw. meine mutter warf mich raus und ließ mich einfach nicht mehr rein.

mein bruder wohnte noch bis 26 bei meiner mutter.

in der pubertät machte sie ihm große vorwürfe, wenn er ohne sie auf partys ging (sie wollte immer mitgehen, was er zum spott seiner freunde auch manchmal zuließ). er hatte immer schon große probleme damit, eine partnerin zu finden und hatte erst eine beziehung mit einer um 12 jahre älteren frau.

mein bruder lutschte am daumen bis anfang 20.

sind das alles hinweise auf sexuellen mißbrauch?

und wie soll ich mit ihm darüber reden? (er hat heute ein sehr ambivalentes verhältnis zu unserer mutter: einerseits steht er hinter ihr wie ein felsen,

andererseits hat er oft schon den wunsch ausgesprochen, sie wäre tot).

ich selbst habe den kontakt zu meiner mutter schon vor vielen jahren abgebrochen. sie möchte nun kontakt zu meinen kindern (ihren enkeln).

soll/kann ich diesen zulassen?

vielen dank für ihre antwort!

mit freundlichen grüßen

 

 

 

 

 

Hallo ...,

 

 

Wenn Ihre Mutter das Einklemmen der Beine des Kindes und die Zungenküsse mit den Kindern in der Absicht getan hat, sich damit sexuell zu erregen oder sogar zu befriedigen, dann wären das sexualisierte Handlungen zwischen Mutter und Kind. Sexualisierte Handlungen zwischen einem Erwachsenen und einem Kind werden üblicherweise als Sexueller Missbrauch definiert. Bei der Definition des Begriffes des Sexuellen Missbrauchs geht man davon aus, dass sexualisierte oder sexuelle Handlungen zwischen einer Erwachsenen und einem Kind, nicht statthaft sind (Tabu). Überschreitet jemand dieses Verbot, so wird diese Überschreitung als Sexueller Missbrauch bezeichnet.

 

 

 

Sexualisierte Handlungen einer Erwachsenen sind jedoch nicht identisch mit Sexueller Gewalt. Sexualisierte Handlungen einer Erwachsenen mit einem Kind können durchaus im Einvernehmen mit dem Kind passieren. So mag es bei Ihrer Mutter und Ihrem Bruder gewesen sein.

Bei sexualisierter Gewalt ist ein solches Einvernehmen jedoch nicht der Fall, denn hier wirkt die Täterin oder der Täter gewalttätig auf das Kind ein, so z.B. durch Drohungen oder direkte körperliche Gewalt. Unmittelbare Gewalt bewirkt normalerweise über den Schmerz eine Abwehrreaktion des Organismus, diese kann sich durch Gegengewalt des Opfers äußern, was allerdings auf Grund des ungleichen Kräfteverhältnis zwischen einer Erwachsenen und einem Kind eher selten sein dürfte. Häufiger wird es in solchen Fällen so sein, dass das von sexualisierter Gewalt betroffene Kind die zugefügte Gewalt nicht nach außen gegen die Aggressorin oder den Aggressor wendet, sondern autoaggressiv (Retroflexion) gegen sich selbst. Oder das Opfer verfällt in eine Art Taubheit oder Starre, um nicht den Schmerz spüren zu müssen.

 

Der Begründer der Gestalttherapie Frederik Perls hat das so beschrieben:

 

"Wir sagen also, die Neurose besteht nicht aus einem aktiven Konflikt, es sei dies ein innerer oder äußerer, ein Konflikt eines Triebs mit einem anderen oder der sozialen Normen mit den animalischen Bedürfnissen oder der persönlichen Bedürfnisse (zum Beispiel Ehrgeiz) sowohl mit den sozialen Normen wie mit den animalischen Bedürfnissen. Alle diese Konflikte sind mit der Integration des Selbst verträglich, und es sind sogar Mittel zu dieser Integration. Die Neurose ist vielmehr das voreilige Befrieden des Konflikts; sie ist Verklammertsein, Waffenstillstand oder Taubheit zwecks Vermeidung weiteren Konflikts, und sie äußert sich sekundär als Bedürfnis, in kleinen Scharmützeln zu siegen, wie um die grundsätzliche Demütigung ungeschehen zu machen. Sie ist, kurz, Selbstvergewaltigung. Wir wollen zwei Phasen ihrer Befriedigung unterscheiden: 1. die Befriedigung über das Aufhören des Konflikts und 2. die Befriedigung, sich zu unterdrücken.

Nehmen wir an, das Selbst sei nicht imstande, sich mit einer Lösung des Konflikts zu identifizieren; es verzweifelt an der Lösung und hat keine Aussichten als die auf ewiges Leiden und eine schimpfliche Niederlage. In unseren Familien und in unserer Gesellschaft muß dies oft so sein, denn eine schöpferische Lösung ist hier meist unmöglich. Ein Erwachsener, der die Lage durchschaut, leidet vielleicht weiter, aber das Kind gibt hier notwendig auf. Wir wollen die Bedeutung der Resignation untersuchen.

Im Augenblick extremen Konflikts und extremer Verzweiflung hilft sich der Organismus damit, daß er unempfindlich wird, am augenfälligsten durch Ohnmacht, häufiger durch ein taubes Gefühl, eine Lähmung oder irgendeine andere Art zeitweiliger Verdrängung. Wenn aber die augenblickliche Krise vorüber ist, ohne daß die Umstände für eine Lösung jetzt günstiger geworden wären, so wird weiterer Konflikt vermieden, das Selbst greift nicht mehr an, und die erträglichere Situation der Verdrängung wird permanent; man hat resigniert. Aber die Figur enthält nun einen leeren Fleck, denn der allgemeine Kontext der Bedürfnisse, Gelegenheiten, Schwierigkeiten und so weiter ist noch der gleiche, jedoch fehlt das sich behauptende Selbst, das im Konflikt den Mittelpunkt einnahm. Dieser leere Fleck wird nun ausgefüllt durch die Identifizierung mit einer anderen Person, nämlich derjenigen, die den Konflikt unerträglich gemacht und einen zum Aufgeben gezwungen hat. Dies ist meist ein gefürchteter und geliebter Mensch; der Konflikt wird aufgegeben teils aus Furcht vor ihm und teils, weil man von ihm nicht mißbilligt werden möchte — und dieser Mensch wird nun »man selber«. Das heißt, anstatt sich an das Selbst zu halten, das man in der unbekannten Lösung des Konflikts werden würde, introjiziert man dieses andere Selbst. Indem man sich mit ihm identifiziert, leiht man ihm die Kraft der eigenen Aggressionen, die nun von der Verfolgung der eigenen Bedürfnisse entbunden sind. Die Aggressionen werden retroflektiv gegen die eigenen Bedürfnisse gekehrt: Sie lenken die Aufmerksamkeit von ihnen ab, spannen die Muskeln gegen deren Reizungen, nennen solche Bedürfnisse töricht oder bösartig, bestrafen sie und so weiter. Gemäß den Normen des introjizierten Menschen entfremdet man sich und kämpft gegen das konflikthafte Selbst. Dies fällt uns leicht, denn unser kindlicherer und sozialerer Teil, der einer der Kontrahenten in dem Konflikt war, kann sich mit der introjizierten Autorität verbünden; nützliche aggressive und repressive Haltungen sind naheliegend und leicht zu erlernen. Es ist leicht, jede Gelegenheit der Versuchung zu meiden, wenn man erst einmal eingewilligt hat, brav zu sein; es ist leicht, eine Triebregung als bösartig und einem selbst fremd anzusehen, wenn man sich mit jenen identifiziert hat, die sie so ansehen.

Das Gegenteil der Erregung im Konflikt ist die Taubheit der Resignation. Das Gegenteil der »fruchtbaren Leere«, wenn man einen gewissen Grad von Desinteresse erreicht hat (und diese Leere ist das Schöpferische im Selbst), ist der leere Fleck, wo vorher das Selbst war. Und das Gegenteil der Identifizierung mit dein neuen Selbst ist die Introjektion einer fremden Persönlichkeit. Es findet also eine voreilige Befriedung statt. Im Ergebnis ist natürlich der unerledigte Konflikt immer noch unerledigt, aber er äußert sich nun als Siegeswille in kleinen Scharmützeln, ohne Bereitschaft, schwierige Gegensätze mit einer gewissen Unparteilichkeit zu betrachten, als Sichklammern an Sicherheiten, ohne Zuversicht.

Der Gefühlskonflikt war schwer zu lösen, weil ein anderer Mensch, zum Beispiel der Vater, zugleich geliebt und gefürchtet wurde; wenn nun aber der Konflikt, die verworrenen Bedürfnisse und Kämpfe des Selbst, aufgegeben, der Vater introjiziert und die Aggression gegen das eigene Selbst gekehrt wird, so geht unglücklicherweise die Liebe dennoch verloren: denn es besteht kein Kontakt zu dem, woran man sich klammert, und die Liebe erneuert sich nicht durch das Ausgreifen der Aggression."

 

 

Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 153/154

 

 

 

 

 

Dass Ihr Bruder noch bis 26 Jahre wohnte und seine Mutter mit auf Partys nahm, seine erste Partnerin 12 Jahre älter war und er bis zum 20. Lebensjahr am Daumen lutschte, sind nicht automatisch Zeichen für einen sexuellen Missbrauch oder sexuelle Gewalt, aber ich würde es auf alle Fälle als Zeichen einer ausgeprägten Mutter-Sohn-Symbiose ansehen, die für einen Jungen und heranwachsenden Mann nicht gut ist.

 

Mit Ihrem Bruder können Sie offen reden, wenn dieser das will.

 

Ob Sie Ihrer Mutter Kontakt zu Ihren Kindern (den Enkeln) zulassen wollen oder nicht, müssen Sie entscheiden. Sie sind ja inzwischen erwachen und werden sicher gut darauf achten, dass es bei einer Begegnung zwischen der Großmutter und den Enkeln ordentlich zu geht. Fall Sie sich dabei unsicher sind, nehmen Sie für die ersten Treffen eine qualifizierte Fachkraft dazu.

Adressen finden Sie unter www.dajeb.de

 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 30. August 2006 11:35

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Ausgenutzt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich belastet ein Vorfall und hoffe bei Ihnen einen Ansprechpartner zu finden der mir vielleicht behilflich sein kann.

Rückblick

Vor 1,5 Jahren lernte ich eine junge Frau kennen, nicht das sie mich sexuell interessierte, nein, sie war eine sehr angenehme Gesprächspartnerin. Von Zeit zu Zeit gingen wir aus und unsere Gespräche vertieften sich. Es war sehr angenehm, denn ich hatte gerade eine sehr anstrengende Scheidung hinter mir.

Sie erzählte mir von ihren gescheiterten Beziehungen, das sie laut Auskunft ihres Frauenarztes keine Kinder bekommen kann, usw. Gedacht habe ich mir nichts dabei, sie tat mir nur sehr leid. Der Kontakt zu ihr ließ nach und wir gingen unsere eigenen Wege. Plötzlich stand sie wieder vor meiner Tür und klagte mir ihre Wirschaftlichen Probleme (Ich bin vermögend). Wir unterhielten uns und tranken mehre Flaschen Wein. Ich merkte noch wie ich langsam betrunken wurde (Sie: 163cm 90kg / Ich: 175cm/75kg). Als ich am Morgen wach wurde, lag sie knapp bekleidet neben mir, auch ich war noch mit Slip und T-shirt bekleidet.

An das einzige woran ich mich im Nachhinein erinnere, das sie mein Glied in den Mund nahm, was später passierte, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Wieder brach der Kontakt ab. Jetzt, nach einen halben Jahr schrieb sie mir in einer Mail, das sie schwanger sein und dies Kind auch bekommen werde. Durch diese Verbindung würde sie nun auch nicht mehr von der Sozialhilfe (Harz4) abhänig sein und das Kind würde später einmal vermögend erben.

Fragen

-Ich fühle mich vergewaltigt und ausgenutzt. Kann ich mich gegen diesen Samenraub wehren?

-Was sind meine Pflichten und Rechte, falls der Vaterschaftstest positiv sein sollte.

 

Danke für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

 

Hallo ...

zu unterscheiden ist hier zwischen Strafrecht und Familienrecht. Wenn Sie von der Frau vergewaltigt wurden, kann dass strafrechtlich verfolgt werden. Sie müssten dann gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Familienrechtlich hat das durch eine Vergewaltigung gezeugte Kind dennoch einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern. Auch das Opfer einer Vergewaltigung - gleichgültig ob Mann oder Frau - ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig.

 

 

Möglicherweise kann aber der Anspruch der Mutter auf Betreuungsunterhalt verwirkt sein.

...

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 11. August 2006 10:55

An: info@maennerberatung.de

Betreff: erfahrungen

 

hallo,

mein name ist ... , ich bin 26 jahre alt.

ich habe eine 2 jahre älteren bruder.

wir haben beide schon mehre psychatrie aufenthalte hinter uns, ich bin das erste mal mit 17 auffällig geworden er mit 25.

mein bruder hat als ich 3-4 jahre alt war angefangen mich nachts zu ersticken und "sexuell misshandeln", als ich 7 war konnte ich die "mordversuche" realisieren und habe mich zur wehr gesetzt indem ich das selbe bei ihm gemacht habe.

als ich 8jahre war hörten die nächtlichen übergriffe auf.

mir scheint es unmöglich meinen bruder auf meine "erinnerungen" anzusprechen, ich habe es schon mit psychotherapie versucht wo mir gesagt wurde ich soll zur polizei gehen, ha,ha so ein unsinn.

mir ist eine Schizophrenie diagnostiziert, habe jahrelang cannabis konsumiert, zur schmerz bewältigung.

vor selbstmordversuchen konnte ich mich bis heute bewahren, keine ahnung wie ich das schaffe.

können Sie mir einen rat geben wie ich zu einem "normalem" leben finden kann?

über eine schnelle antwort würde ich mich freuen.

mfg

 

 

 

 

 

Hallo ... ,

was ist denn für Sie ein normales Leben? Wenn ich das wüsste, kann ich Ihnen vielleicht einen Tipp geben.

Ganz allgemein kann man für schwierige Lebenskonflikte sicher eine gute Psychotherapie empfehlen.

Bei diagnostizierter Schizophrenie würde ich eine Systemische Therapie empfehlen.

 

www.dgsf.org

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 30. März 2006 16:25

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Information zum Thema

 

Liebe Männerberatung!

Ich bin Psychologiestudentin aus ... und behandle im Thema der Sozialpsychologie mit meiner Referatsgruppe das Thema "Sexuelle Aggression" und besonders interessieren würde uns der Punkt "Sexuelle Gewalt von Frauen gegen Männer" (da dies ja nicht den Regefall darstellt - so meint man zumindest).

Hätten Sie zu diesem Thema evtl. Literaturempfehlungen, Erfahrungen oder Zahlen aus ihrer Beratungsstelle oder Ähnliches, das Sie an uns weiterreichen könnten?

Mit Freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 

Hallo ...,

zum einen müsste man vergleichen, was man jeweils unter sexueller Gewalt versteht. Sonst kann es passieren, dass man bei zwei Erhebungen ganz unterschiedliche Ergebnisse erzielt.

Welche Definition benutzen Sie denn?

Ich finde z.B., dass eine Frau, die einen Mann auslacht, weil dieser keine Erektion bekommt oder einen relativ kleinen Penis hat, psychische Gewalt ausübt. Männer sprechen aber nach meinem Eindruck kaum über solche Erlebnisse.

 

Zum anderen sind mir keine repräsentativen Erhebungen bekannt, wo man Männer gefragt hat, ob sie schon einmal sexuelle Gewalt von einer Frau erfahren haben. Dazu müsste man vorher auch erst einmal einen Fragekatalog ausarbeiten.

 

Vielleicht probieren Sie das im Rahmen Ihres Projektes einmal aus.

 

Explizite Literatur zu dem Thema gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Aber vielleicht widmen Sie dem Ihre zukünftige Diplomarbeit.

 

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Donnerstag, 17. März 2005 12:55

An: info@maennerberatung.de

Betreff: hallo

 

Meine Freundin hat mir was erzählt, was mir nicht mehr aus dem Kopf geht!

...Sie ist mit einem Mann seit kurzer Zeit verheiratet und er ist ihr immer treu gewesen! Sie sagt er sei sogar total verrückt nach Ihr und eine andere Frau könnte ihn überhaupt nicht reizen! Doch vor einer Woche ungefähr hatte ihr Mann ein Geburtstagfest unter Kumpeln und sie hatten 2 Frauen kommen lassen die als Tänzerinnen und Begleitdamen arbeiteten! Es war aber eine Überraschung für ihn gewesen als zwei leichtbekleidete Frauen eintrafen! Dann sollte er sich auf einen Stuhl setzen und um sich nicht vor den anderen zu blamieren, tat er es auch!

Dann fingen zwei Frauen an vor ihm rumzumachen und bindeten ihn an den Stuhl fest...das erregte ihn dann...(was ich nicht verstehe, da wenn er doch keine lust auf eine andere Frau hat, wie kann denn dann sein Glied steif werden?)

Aber das war ja nicht alles...eine Frau setzte sich dann auf ihn und bewegte sich wie beim Geschlechtsverkehr und er kam zum Höhepunkt!

Nach diesem Akt wollte er sich nichts vor den Freunden anmerken lassen, doch er kann seine Frau (meine Freundin) nicht mehr in die Augen gucken und hat ihr das ganze erzählt! Für ihnen ist die Ehe dadurch jetzt stark angebrochen!

Meine Freundin erzählt mir das er sogar normalerweise sehr langsam zum Höhepunkt kommt und sie sich jetzt fragen stellt, das er sie doch nicht so toll findet wie er es immer behauptet! Das tut weh, und sie ist wirklich bildhübsch, sie war ... !

Mich hat das ganze schockiert, da die beiden wirklich ein tolles Paar sind und durch solche billigen Mädchen wurde ihre Ehe zerstört obwohl er es nicht wollte (tolle Freunde die er da hatte!)!

Trotzdem verstehe ich nicht wie ein Mann so empfindlich sein kann, wenn er doch so eine tolle Frau hat und er keine Lust auf eine andere hat...wie kann dann sein, das eine andere ihn so stark erregen kann (und die bestimmt weniger gut aussah!)und sogar bis zum Höhepunkt bringt??? Sein Gehirn müßte doch so stark reagieren, wenn er es nicht wollte, daß sein Glied nicht steif würde, oder lieg ich da falsch???

Ich würde mich freuen, wenn ich da eine fachmännische Antwort drauf bekäme!

Ich danke schon im voraus und verbleibe mit lieben Grüßen

...

 

 

 

 

Hallo ...,

dies scheint mir eine interessante Fragestellung zu sein.

Zum einen glaube ich nicht, dass es den Mann ihrer Freundin nicht erregt, wenn zwei ihn antörnende Frauen an ihm herumfummeln.

Seine vorherige Aussage: "eine andere Frau könnte ihn überhaupt nicht reizen" scheint damit schon mal wiederlegt zu sein.

Es ist letztlich auch keine Frage, ob jemand wie die Frau des Mannes "bildhübsch" ist, sondern letztlich zählt Sex-Appeal, man könnte das auch mit der Fähigkeit zur sexuellen Anmache bezeichnen und das ist nicht identisch mit Schönheit. Es gibt sehr schöne Frauen und Männer, die aber kaum Sex-Appeal haben. Im Bett ist es dann mit ihnen einfach trostlos.

 

Sexualität ist auch situativ, das heißt, wenn der Verstand aussetzt, passiert häufig etwas anderes als der Verstand will. Deswegen auch die vielen ungewollten Schwangerschaften. Der Verstand sagt nein, doch die Lust in der Situation sagt ja.

Und umgekehrt können viele Männer und Frauen ihren Verstand nicht abschalten mit dem Ergebnis von Potenzproblemen und Anorgasmie.

 

Offenbar hat der Verstand in diesem Fall auch kurzzeitig ausgesetzt und daher ist eine Erektion überhaupt kein Wunder.

 

Allerdings scheint mir das Verhalten seiner Kumpels sehr übergriffig zu sein. Die beiden Frauen könnten sich einer Vergewaltigung schuldig gemacht haben, denn man kann nicht davon ausgehen, dass sie den Mann vorher informiert haben, was sie vorhaben. Somit lag wahrscheinlich auch kein Einverständnis des Mannes vor, darauf deuten auch Ihre Zeilen hin:

"Nach diesem Akt wollte er sich nichts vor den Freunden anmerken lassen, doch er kann seine Frau (meine Freundin) nicht mehr in die Augen gucken und hat ihr das ganze erzählt! Für ihnen ist die Ehe dadurch jetzt stark angebrochen!"

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 13. Januar 2006 16:04

An: info@maennerberatung.de

Betreff: Casus erhöhterTriebproblematik

 

Sehr Geehrte, ich habe ihre Webseite eingesehen und bitte Sie um "Schützenhilfe" (bin Arzt ... ) bei folg. Sachlage. ... Ehepaar seit 18 Jahren verheiratet, ... . ER ist angesehener ... und stolz auf sein hochfrequentes Sexualbedürfnis, aber ist nicht bereit mit IHR oder sonst jemandem über die daraus entstehende Poblematik zu sprechen. Sie muss mehrmals täglich und mindestens 3-4mal in der Nacht Kopulation zulassen, auch wenn sie todmüde, Migraene oder sonst krank oder wund ist. Sonst wird er wütend, beschimpft sie und schlägt irgendetwas zusammen. Er hält sich auch auf Langstreckenflügen und anderen Gelegenheiten nicht zurück. Frequenz steigend. SIE klagt mir über den zu häufigen und monotonen Sex, fühlt sich instrumentalisiert und erniedrigt, was er nicht verstehen will. Der sonst hochintelligente Mann leidet auch zunehmend an Schlafanfällen, sonst somatisch keine pathogenen Phaenomene, was mich auch nebst neurotischer Entwicklung an u.U. organisches Leiden wie zB ein Epilepsieaequivalent denken lässt.

Ich bin ihnen sehr zu Dank verbunden wenn sie mir Wegweiser für Diagnostik und Therapie aufzeigen können.

Mit freundlichen Grüssen ,  ...

 

 

 

 

Lieber Herr ... ,

 

die Frage ist hier, wer ist hier der Patient? Oder: Wer trägt hier ein Problem vor. Oder: Wer will etwas verändern?

 

 

Wenn niemand etwas verändern will, so kann man als Außenstehender kaum etwas tun, um die Beziehungsdynamik, die sich in der von Ihnen beschriebenen Weise darstellt, zu verändern.

 

Eine andere Frage ist, wer hat hier welchen Gewinn? Scheinbar ist es vielleicht nur der Mann, der hier den Gewinn hat, in dem er über seine Frau nach Gutdünken verfügt. Hinterfragt werden sollte aber auch, welchen Gewinn die Frau in dieser Beziehung davon hat, sich von ihrem benutzten zu lassen.

 

Will die Frau etwas verändern, man könnte meinen, sie möchte, dass ihr Mann weniger Sex mit ihr "macht", so muss sie ihm Grenzen setzen. Wenn ihr das schwer fällt, kann sie daran arbeiten ihre Fähigkeit zur Grenzsetzung zu verbessern.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ... 

Gesendet: Freitag, 27. Januar 2006 13:36

An: männerberatung

Betreff: Re: Casus erhöhterTriebproblematik

 

Besten Dank für Ihre Stellungsnahme der ich voll zustimme und mir zum Gespräch mit der betroffenen Dame sehr dienlich ist. Trotzdem hätte ich gerne gewusst wie der heutige Wissensstand der oragnischen Ursachen bei erhöhter Triebsymptomatik ist. Schliesslich hat schon vor 100 Jahren der berühmte Bloch von Epilepsieäquivaltenen berichtet und auch Freud hat analoge Beschreibungen gemacht. Mit freundlichen Grüssen ...

 

 

 

 

 

Lieber Herr ... ,

 

Bloch und Freud sind zwar sehr berühmt, aber auch schon lange tot.

 

Ich halte nicht allzuviel von der Suche nach organischen Ursachen einer "erhöhten Triebproblematik".

Wenn Mann und Frau am Tag fünf Mal miteinander vögeln wollen, warum nicht, wenn es beiden Spaß macht. Das ist aber hier offenbar nicht der Fall, die Frau möchte das nicht und daher muss sie ihrem Mann grenzen setzen. Es liegt dann am Mann und nicht an der Frau sich gegebenenfalls ärztliche oder psychotherapeutische Unterstützung zu suchen, um damit zurecht zu kommen, dass ihm seine Frau nun nicht uneingeschränkt als Objekt seiner Spannungsabfuhr oder sonstigen Bedürfnisbefriedigung zur Verfügung steh. Vielleicht muss er dann einiges in seinem Leben ändern, damit er nicht mehr wie ein Satyr durch die Gegend zu springen braucht.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 

 


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